02.11.2021 - 4 Zwischenbericht zum Thema Antikorruption

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Stadtv. Janetzki nimmt die im Zwischenbericht zum Thema Antikorruption beschriebene personelle Ausweitung im Sachgebiet Korruptionsprävention/-bekämpfung mit einer weiteren Teilzeitplanstelle positiv zu Kenntnis, wobei das Berechnungsverhältnis der Stelleneinrichtung bei dem sensiblen Thema kritisch hinterfragt wird. Des Weiteren wird die Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie angesprochen und die grundsätzliche Ausrichtung und Zielsetzung im Themengebiet, insbesondere zum Schulungswesen und zu Compliance-Richtlinien, erfragt.

Die Entwicklung eines Whistleblowing-Konzeptes zur anonymen Hinweisgebung wird unter Bezug auf die Ausführungen des Vorredners ebenfalls seitens des Herrn Stadtv. Brodrick thematisiert und angeregt.

Herr Oberbürgermeister Schranz erinnert an den Zwischenbericht und die Diskussionen im Rechnungsprüfungsausschuss am 02.12.2020 (Drucksache Nr. M/17/0129-01) und erklärt, dass sich die verantwortlichen Stellen schon seit geraumer Zeit - unabhängig von aktuellen Oberhausener Schlagzeilen - nachdrücklich mit dem Thema Korruptionsprävention/-bekämpfung befassen und vor diesem Hintergrund eine personelle Verstärkung im Sachgebiet bereits zum 15.11.2021 erfolgen wird. Weiterhin führt Herr Oberbürgermeister Schranz aus, dass die Sensibilität für dieses Thema gesteigert werden muss und aus diesem Grund ein Schulungskonzept zu Sensibilisierungsschulungen zur Korruptionsprävention durch den Verwaltungsvorstand aktuell verabschiedet wurde. Hierzu sowie auf den aktuellen Sachstand zur Erarbeitung bzw. Aktualisierung der Geschäftsanweisung zur Korruptionsprävention und –bekämpfung bei der Stadtverwaltung Oberhausen verweist er ergänzend auf die Ausführungen im vorliegenden Zwischenbericht.

Herr Stadtv. Lange gibt zu bedenken, inwieweit es sich bei dem öffentlich bekanntgewordenen Vorfall nur um eine Spitze des Eisberges handeln könnte. Weiterhin erfragt Herr Stadtv. Lange, warum die Stellen von Antikorruptionsbeauftragten mit internen Beschäftigten und nicht extern besetzt werden.

Ergänzend zu dem zuvor angesprochenen Fall erkundigt sich Herr Stadtv. Gadde nach dem Stand zu den Ermittlungen gegen weitere mögliche Verdächtige.

Die Frage zur internen bzw. externen Stellenbesetzung beantwortet Herr Oberbürgermeister Schranz dahingehend, dass die Grundsatzthematik der Korruptionsprävention in einer Kommunalverwaltung grundsätzlich internen Beschäftigten vorbehalten sein sollte, jedoch bei dem Thema von Hinweisgebersystemen im Rahmen der Whistleblowing-Richtlinie zu prüfen ist, inwieweit beispielweise eine externe Ombudsperson ergänzend zum Einsatz kommt.

Aufgrund der Nachfragen zum aktuellen Fall führt Herr Oberbürgermeister Schranz aus, dass möglicherweise aufgrund von Pressemitteilungen der Eindruck entstanden sein könnte, dass es sich um strukturelle Korruption im Sinne von längerfristig angelegten korruptiven Beziehungen bzw. Netzwerken handelt. Hierzu wird durch Herrn Oberbürgermeister Schranz ausdrücklich klargestellt, dass auf Seiten der Stadt Oberhausen von einem einzelnen Verdächtigen ausgegangen wird, das mögliche kriminelle Netzwerk außerhalb - und ausdrücklich nicht innerhalb - der Stadtverwaltung vermutet wird und es in diesem Zusammenhang keine Ermittlungen gegen weitere Beschäftigte der Stadtverwaltung Oberhausen gibt. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen der beschuldigten Person und der Stadtverwaltung Oberhausen ist mittlerweile arbeitsgerichtlich abschließend verhandelt, wobei das strafrechtliche Verfahren weiterläuft. Hierzu kann seitens der Stadtverwaltung keine Auskunft gegeben werden; ein Einblick in die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsstände ist nicht gegeben.

Dennoch betont Herr Oberbürgermeister Schranz, dass nicht damit gerechnet werden kann, dass es keine Auffälligkeiten dieser Art mehr geben wird und unterstreicht in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit der kontinuierlichen Präventionsarbeit sowie der konsequenten Korruptionsbekämpfung durch Meldung bei Korruptionsverdacht und entsprechender Unterstützung von Strafverfolgungsbehörden.

Der Vorsitzende Herr Stadtv. Bischoff hält fest, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den Zwischenbericht zum Thema Antikorruption (Drucksache Nr. M/17/1133-01) zur Kenntnis genommen hat.

 

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Beschluss

 

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