20.09.2021 - 24 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung über...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 24
- Sitzung:
-
3. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 20.09.2021
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Bürgerservice und öffentliche Ordnung
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE-Fraktion und der AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der Gruppe BOB im Rat und des Stadtv. Horn folgenden Beschluss:
"Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Frau Sonja Bongers am 18.08.2021 getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und das Ratsmitglied Sonja Bongers gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW folgende Entscheidung:
Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte „1.Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2021“."
Anlagen zur Vorlage
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1
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