20.09.2021 - 24 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung über...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE-Fraktion und der AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der Gruppe BOB im Rat und des Stadtv. Horn folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Frau Sonja Bongers am 18.08.2021 getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und das Ratsmitglied Sonja Bongers gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW folgende Entscheidung:

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte „1.Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2021“."

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=155458&selfaction=print