20.09.2021 - 18 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung über...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz merkt an, dass die Vorlage mit der Drucksachen-Nr. B/17/0944-01 im Schulausschuss und HFA einstimmig zustimmend vorberaten wurde.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

"Der Rat der Stadt genehmigt gemäß §60 Abs. 1 S.3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Sonja Bongers am 30.06.2021 gem. § 60 Abs. 1 S.2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und das Ratsmitglied Sonja Bongers gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW folgende Entscheidung:

 

Die Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 03-Schulträgeraufgaben für das Haushaltsjahr 2021 beim Auftrag 330003010107-Pandemie Grundschulen, Kostenart 523800-Erstattungen an übrige Bereiche, in Höhe von 382.000 EUR zu.

 

Diese Entscheidung ergeht als dringliche Entscheidung gem. §60 Abs. 1 S. 2 GO NRW und ist dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

Deckungsvorschlag:

Mehrertrag durch Erstattungen des Landes NRW in Höhe von 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (305.600 EUR) beim Auftrag 330003010107-Pandemie Grundschulen, Kostenart 414100, sowie Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 76.400 EUR."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=155435&selfaction=print