14.09.2021 - 3 Konzept zur Beteiligung von Anliegern nach § 8a...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Osmann erläutert zu dem Antrag der CDU-Fraktion und BOB im Rat, dass sowohl der Antrag als auch die Beschlussvorlage die Förderung von 50 % für die Kosten der Anlieger beinhalten. Jedoch ist die Unterscheidung zwischen geringfügig und nicht geringfügig in der Vorlage nicht so klar definiert, so dass der in dem Antrag angegebene Verteilerwert von 3 EUR eine gute Alternative bietet. Auch ist nicht klar, ob die rechtliche Möglichkeit besteht, dass Vertreter des Stadtrates an den Anliegerversammlungen teilnehmen können. Ebenfalls ist nicht klar, ob Eigentümer das Recht zur Teilnahme haben. Außerdem sollte bei positiver Vorberatung des Antrags nach einem Jahr ein Bericht über die Praktikabilität erfolgen. Des Weiteren ist es wichtig, dass die mögliche 50-prozentige Förderung beantragt wird. Weiterhin teilt Herr Osmann mit, Herr Motschull hätte angedeutet, hierzu Zahlen nachzuliefern. Da Herr Motschull in der heutigen Sitzung nicht anwesend ist, bittet Herr Osmann, die Vorlage sowie den Änderungsantrag ohne Votum vorzuberaten.

 

Herr Real stimmt der Aussetzung der Abstimmung zu, da die zugesagte Stellungnahme der Verwaltung nicht vorliegt. Des Weiteren sieht er ein Problem in den finanziellen Aspekten des Antrags aus folgenden Gründen: Durch den Antrag wird die in der Vorlage angegebene Schätzung in einen rechtsgültigen Begriff umgewandelt, der später angreifbar werden könnte, z. B., wenn der Verteilerwert unter oder über 3 EUR liegt.

 

Herr Gadde teilt mit, das ebenfalls Verständigungsschwierigkeiten mit dem Änderungsantrag bestehen und stimmt somit Herrn Real zu, die Vorlagen ohne Votum vorzubereiten.

 

Frau Mauksch bietet an, eine Stellungnahme zu erarbeiten und diese als Entscheidungsgrundlage vor der Ratssitzung vorzulegen. Zum Änderungsantrag gibt sie zu bedenken, dass ein fester Wert eine Kostenvorausberechnung erfordert, die zu Problemen mit der Förderung führen kann, wenn sich die Kosten innerhalb der Baumaßnahme ändern. Auch für sie ergibt sich noch Klärungsbedarf aus den Zeilen 95 bis 101 des Antrags der CDU-Fraktion und BOB im Rat.

 

Herr Osmann kann nachvollziehen, dass der Verteilerwert Probleme aufwerfen kann, wenn Kosten über oder unter 3 EUR liegen. Jedoch war mit diesem Antrag beabsichtigt, das Prozedere transparenter zu gestalten. Außerdem haben die Bürger bei geringfügigen Baumaßnahmen keine Möglichkeit, an einer Versammlung teilzunehmen.

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Beschluss

Beratungsergebnis:

 

Ohne Votum vorberaten.