13.09.2021 - 26.1 Anregung nach § 24 GO NRW zum Erhalt des Grabel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Nach Wortbeiträgen von Stadtv. Bruckhoff, BM Blanke, Stadtv. Real, Stadtv. Osmann, Stadtv. Karacelik, Stadtv. Kempkes und Stadtv. Hoff wird signalisiert, dass der Verwaltungsvorlage mehrheitlich zugestimmt werden soll.

 

Nachdem OB Schranz unwidersprochen feststellt, dass die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Vertreterin der Bürgerinitiative „Auf dem Horst“, Frau Ute Joffroy-Limbeck, ein Rederecht einräumen, stellt diese die Gründe für den Antrag dar.

 

Bevor OB Schranz über die Verwaltungsvorlage abstimmen lässt, mahnt er in Richtung Besucherempore an, dass gem. § 19 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, Ton- und Bildaufzeichnungen unzulässig sind.

 

Nach Erfolg dieser Mahnung wird die Sitzung fortgeführt und OB Schranz lässt über die Verwaltungsvorlage abstimmen.

 

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - stimmt der Drucksache B/17/1053-01 mit Mehrheit, gegen die Stimmen der Fraktion DIE GRÜNEN, der AfD-Ratsfraktion, der LINKE.LISTE-Fraktion und der Gruppe BOB im Rat, zu und fasst folgenden Beschluss:

"1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die als Anlage beigefügte Anregung zur Kenntnis.

2. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung für die zukünftige Entwicklung des Areals die formulierten Anregungen bei den weiteren Planungen im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 751 - Küppers Hof / Einbleckstraße - zu berücksichtigen."

 

 

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Anlagen zur Vorlage