01.09.2021 - 2.2 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung über...

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt genehmigt gemäß §60 Abs. 1 S. 3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Thomas Krey am 03.08.2021 und 05.08.2021 gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und

das Ratsmitglied Krey gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW folgende Entscheidung:

 

Die Stadt Oberhausen erlässt die Elternbeiträge auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

 

- Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 KiBiz,

 

- Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 22, 22a, und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 13 ff KiBiz,

 

- Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)

 

für einen weiteren Monat im Zeitraum Februar bis Mai 2021 zur Hälfte.

 

Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.

 

Diese Entscheidung ergeht als dringliche Entscheidung gem. §60 Abs. 1 S. 2 GO NRW und ist dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

Durch das Aussetzen der Erhebung der Elternbeiträge für einen weiteren Monat zur Hälfte entstehen im Haushalt 2021 voraussichtliche Mindererträge in Höhe von 199.370 EUR unter dem Auftrag 310006010190-Kindergärten, Kostenart 432100-Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte sowie in Höhe von 99.000 EUR unter dem Auftrag 330003010100-Grundschulen, Kostenart 432100-Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte.

 

Deckungsvorschlag:

Das Land beteiligt sich an den tatsächlichen Elternbeitragsausfällen zu 50%. Damit wären 149.185 EUR durch die Erstattung des Landes gedeckt.“

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Beratung

Die Vorlage wird vom Jugendhilfeausschuss ohne Wortmeldung einstimmig positiv vorberaten.

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Beschluss