01.09.2021 - 1.6 2. Quartalsbericht 2021 zur Entwicklung der Erz...

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Beratung

Zunächst spricht Frau Willing-Spielmann den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihren Dank aus.

 

Auf ihre Nachfrage, ob in Zeile 101 der Vorlage Kosten der ambulanten und stationären Hilfe enthalten sind, berichtet Herr Pütz, dass die Grafik die durchschnittlichen Hilfekosten nach § 18 SGB VIII je Jahr und Anbieter darstellt. Diese Hilfe wird in 135 Fällen gewährt. Vermutlich wird durch die Träger ein sehr unterschiedliches Angebot bereitgehalten. Die Grafik soll verdeutlichen, in welchem Umfang Steuerung wirken kann.

 

Auf den Einwand von Herrn Rubin, dass auch das Preis-/Leistungsverhältnis zu berücksichtigen sei, entgegnet Herr Pütz, dass auch Absprachen mit dem Familiengericht notwendig seien, da die Entscheidung durch das Gericht ergeht und der FB 3-1-40 diese nur umsetzen kann.

 

Weiter betont Herr Pütz, auch für das kommende Jahr den Haushaltsansatz auskömmlich geplant zu haben. Ein dritter Quartalsbericht als auch der Jahresbericht 2021 werden für die Haushaltsplanung 2022 nicht mehr berücksichtigt werden können.

 

Im Übrigen zeige die Pandemie immer größere Auswirkungen, die in der Praxis zunehmend zu Schwierigkeiten führen.

 

Hier berichtet Herr Weltgen, gegen dessen Redebeitrag seitens des Jugendhilfeausschusses keine Einwände erhoben werden.

 

Herr Rubin beteuert, dass sich der Jugendhilfeausschus der besonderen Situation bewusst ist.

 

Die unterschiedliche Arbeit der Gesundheitsämter, so Herr Schmidt, führe zu verschiedenen Quarantäneanordnungen. Hier versuche man, auf überörtlicher Ebene einheitliche Vorgehensweisen zu vereinbaren.

 

Frau Willing-Spielmann spricht ihre Hochachtung für die geleistete und noch zu leistende Arbeit der Kolleginnen und Kollegen vor Ort aus. Sie appelliert an die Erwachsenen, sich impfen zu lassen. Kinder und Jugendliche haben in der Pandemie viel getragen, es sei an der Zeit, dass die Erwachsenen ihnen nun für die Entbehrungen entgegenkommen.

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=153810&selfaction=print