01.09.2021 - 1.2 Organisatorische Maßnahmen im Kindergartenjahr ...

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1.      Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung von

-       10,0 Fachkraftstellen in Vollzeit bzw. einrichtungsorientiert in Teilzeit  im Rahmen der Umsetzung der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes,

-       0,5 Stellen für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Alsfeld (die Stelle ist in S8a + Zulage S8b TVöD SuE einzugruppieren)

-       1,0 Stellen für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Alsfeld (die Stelle ist in S4 TVöD SuE einzugruppieren)

-       1,0 Stellen für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Biefang (die Stelle ist in S8a + Zulage S8b TVöD SuE einzugruppieren)

-       1,5 Stellen für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Biefang (die Stellen sind in S4 TVöD SuE einzugruppieren)

-       0,5 Stellen für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Strickersweg (die Stelle ist in S8a + Zulage S8b TVöD SuE einzugruppieren).

 

2.      Der Rat der Stadt beschließt für das Jahr 2021 die Leistungen der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von ca. 391.000,00 EUR (ant. Personalkosten) im Deckungsring (D00000001) anzusetzen.

 

Deckungsvorschlag:

-       Refinanzierung für zusätzliche 10,0 Fachkraftstellen Novellierung mit einer Landesförderung in Höhe von 40,2% der jeweiligen Kindpauschale, einer erhöhten Kindpauschale zuzüglich Basisleistungen (vorab nicht zu beziffern)

-       Refinanzierung der 4,0 Stellen KTE Ackerstraße und KTE Biefang mit einer Landesförderung in Form von 40,2 % der jeweiligen Kindpauschale (vorab nicht zu beziffern)

-       100% Refinanzierung der 0,5 Stellen KTE Strickersweg im Rahmen der Bundesförderung (vorab nicht zu beziffern).

 

Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.

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Beratung

 

Die Vorlage wird vom Jugendhilfeausschuss ohne Wortmeldung zur Kenntnis genommen.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=153804&selfaction=print