28.06.2021 - 22 Neubau einer Mensa an der Rolandschule im Rahme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv. Real, Stadtv. Hoff und Stadtv. Bruckhoff nehmen Stellung zu der Problematik von Kostenschätzungen, denen dann häufig eine aktualisierte Version folgt.

Beig. Jehn teilt mit, dass künftig bei Neu- und Umbaumaßnahmen dem Rat anstelle der Kostenschätzung eine Kostenberechnung vorgelegt werde.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt

 

1. verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch die Ausschüsse;

 

2. beschließt die außerplanmäßige Einrichtung einer Verpflichtungsermächtigung (VE)

 

 

Investitionsnummer

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

330003010100503

KIF II Rolandschule

785100

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen

300.000,00

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Die Deckung erfolgt über die bestehende VE bei der Investitionsnummer 330003010100005 (Zügigkeitserweiterung Schule am Froschenteich) Finanzposition 785100."

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