28.06.2021 - 24 1. Bereitstellung eines außerplanmäßigen Verpfl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz merkt an, dass die Drucksachen-Nr. B/17/0708-01 nach vollzogener Anhörung in der Bezirksvertretung Sterkrade im HFA und Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss ohne Votum vorberaten wurde.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"1. Der Rat der Stadt beschließt die Bereitstellung eines außerplanmäßigen Verpflichtungsbudgets für die Baumaßnahme „Ausbau Johann-Tombers-Straße" in Höhe von 350.000 EUR bei der Finanzstelle 560012010101100 - Johann-Tombers-Straße, Finanzposition 785200 - AiB Tiefbaumaßnahme.

 

Deckungsvorschlag:

Kürzung der Verpflichtungsermächtigung bei der Finanzstelle 560212010108000 - L215n, Finanzposition 785200 - AiB Tiefbaumaßnahme in Höhe von 350.000 EUR.

 

Für das Haushaltsjahr 2022 wird entsprechendes Budget mit der Haushaltsanmeldung 2022 ff. angemeldet.

 

2. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der Maßnahme „Ausbau der Johann-

 Tombers-Straße" in den Jahren 2021/2022 in Höhe von ca. 900.000 EUR.

 

Haushaltsmittel stehen unter Finanzstelle 560012010101100, Finanzposition 785200 AiB Tiefbau in Höhe von 550.000 EUR im Jahr 2021 zur Verfügung."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=152843&selfaction=print