28.06.2021 - 10 Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz ruft zur gemeinsamen Beratung mit der Drucksache B/17/0692-02 den Änderungsantrag der CDU-Fraktion mit der Drucksachen-Nr. A/17/0913-01 auf.

Frau Stadtv. Stehr begründet den Antrag mit dem Festhalten an einer bereits zugesagten Berichterstattung.

1.Beig. u. Stk. Tsalastras berichtet, dass die Fördervoraussetzungen für die 3,3 Mio. €. Bundesförderung Ende April 2021 mitgeteilt worden sind und das Theater daraufhin in einem intensiven Prozess einen Vorschlag erarbeitet hat. In der Sitzungsfolge nach der Sommerpause werde es dazu eine ausführliche Berichterstattung geben.

OB Schranz lässt zuerst über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion abstimmen und anschließend über die so geänderte Verwaltungsvorlage. Die Abstimmungsergebnisse sind bei den jeweiligen TOP hinterlegt.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt stimmt der Umsetzung des Projekts des Theaters Oberhausen „Theater ohne Grenzen", Umsetzung Barrierefreiheit und Öffnung ins Quartier im Zusammenhang mit der Förderung von Investitionen aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" zu.

 

Im Haushalt der Stadt Oberhausen werden Eigenmittel in Höhe von 500.000 EUR bei einer Bundesfördersumme von 3,3 Mio. EUR im Zeitraum 2021 bis 2025 zur Verfügung gestellt.

 

Zusätzlich benötigte Haushaltsmittel werden seitens des Theaters regulär zum Haushalt 2022 ff. eingeplant.

 

Mit der baufachlichen Projektsteuerung für die Umsetzung des Förderprogramms wird die SBO beauftragt.

 

Der Projektverlauf und die Umsetzung der Planungsergebnisse sind den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorzulegen."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=152839&selfaction=print