17.06.2021 - 2.3 Errichtung eines Anbaus an der Astrid-Lindgren-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt die Errichtung eines Anbaus an der Astrid-Lindgren-Schule mit einem förderfähigen Baukostenvolumen in Höhe von voraussichtlich rund 5.226.000,00 EUR im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 (KInvFöG II) sowie des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW vorbehaltlich der Bestätigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf zzgl. der Honorarkosten für Planungen und Gutachten in Höhe von rund 1.000.000,00 EUR.

 

Finanzielle Mittel stehen hierfür in den Haushaltsjahren 2021 bis 2023 unter der Finanzstelle 330003010100501 (KIF II Astrid-Lindgren-Schule), Finanzposition 785100 (AiB Hochbaumaßnahmen), 785120 (AiB Hochbaumaßnahmen Ingenieurleistungen) sowie Finanzposition 681003 (Investitionszuweisungen vom Bund – KIF) wie folgt zur Verfügung:

 

2021      2022     2023

1.150.000 EUR   4.370.000 EUR   1.012.500 EUR

 

Eine Anpassung gemäß der aktuellen Kostenberechnung erfolgt im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2022 ff.

 

 

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Beratung

Generell wird die Maßnahme, Errichtung eines Anbaus an der Astrid-Lindgren-Schule positiv gesehen. Herr Hoff regt jedoch an, dass für den dann wegfallenden Bolzplatz, Ersatz in diesem Quartier zu schaffen sei. Er bittet um Mitteilung, wo der neue Bolzplatz errichtet werden soll.

 

Herr Blanke äußert formelle Einwände. Zum einen sehe er nicht die 3. Variante als den eindeutigen Beschlussvorschlag formuliert. Zum anderen sei die mittlerweile für sämtliche Neubauten beschlossene Photovoltaik-Anlage im Beschlussvorschlag sehr schwammig formuliert. Hier wird um Änderung gebeten.

 

Herr Schmidt sichert die Änderung der Formulierung zu, sieht es für das Ergebnis nicht entscheidend an, dass nicht explizit die 3. Variante als Entscheidung genannt wurde.

 

Im Anschluss an eine Diskussion zwischen den Fraktionen und der Verwaltung wird Folgendes festgehalten:

Es wird ein Beschlussvorschlag unterbreitet, der explizit die Variante 3 und klimatechnische Maßnahmen beinhaltet.

 

Es kann keine abschließende Zusage für die Neuerrichtung eines Bolzplatzes in diesem Stadtteil gemacht werden, da die in Frage kommenden Flächen sich nicht im Eigentum der Stadt Oberhausen befinden.

Die Vorlage wird ohne Votum vorberaten

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=152447&selfaction=print