17.06.2021 - 1.7 Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen Lehrschwim...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt:

 

1, Der Haupt- und Finanzausschuss verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

2. Hinsichtlich der Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen von Lehrschwimmbädern die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Auszahlungen wie folgt:

 

Investitionsnummer

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

330003010005001

Lehrschwimm-becken Infrastruktur

 

785100

Auszahlungen f. Hochbaumaßnahmen

 

476.000,00

 

 

 

 

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Einsparungen in Höhe von 476.000,00 EUR Baukosten bei der Finanzstelle 330003010100005 (Schule am Froschenteich), Finanzposition 785100 (Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen).

 

 

3. Hinsichtlich der Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen von Lehrschwimmbädern die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für konsumtive Leistungen wie folgt:

 

 

Auftrag

Bezeichnung

Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in EUR

870001130101

bebaute Grundstücke

 

521150

Aufwendungen für Sanierungen, Grundstücke- und Gebäudeunterhaltung

940.000,00

 

Deckungsvorschlag:

 

Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit. Durch die Inanspruchnahme - Teilauflösung - der allg. Instandhaltungsrückstellung, Rückstellung Nr. 118, ergeben sich keine Auswirkungen auf den Ergebnisplan.

 

 

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Beratung

Die Vorlage wird ohne Wortmeldung zur Kenntnis genommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=152443&selfaction=print