27.05.2021 - 3.1.1 Änderungsantrag der CDU-Fraktion gem. §4 der Ge...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß §60 Absatz 2 Satz1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des  Rates der Stadt, die Oberhausener Freizeit- und Tourismuswirtschaft aus Restmitteln der Corona-Sonderförderung zu unterstützen und beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der OWT GmbH folgende Maßnahmen umzusetzen:

 

  1. Einführung eines City-Gutschein-Systems für Gastronomie, Kultur- und Freizeitanbieter in Oberhausen mit einer Förderung in Höhe von 500.000,- EUR
  2. Einführung eines neuen Online-Erlebnis und Buchungsportals mit einer Förderung in Höhe von 50.000,- EUR.
  3. Entwicklung und Durchführung einer Marketingkampagne zur Förderung des Freizeit- und Tourismusstandortes Oberhausen mit einer noch zu bestimmenden Förderhöhe.
  4. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit die verbliebene Summe im Sofortprogramm Sonderförderung Corona durch Anpassung der Richtlinien zur Zweitförderung von Antragsstellern, die bereits einen positiven Bewilligungsbescheid erhalten haben, zur Verfügung gestellt werden kann. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Rat in der kommenden Sitzung zum Beschluss vorzulegen.

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen, aufgrund der Bildung einer Rückstellung, unter dem Auftrag 110001090102 - Sofortprogramm Sonderförderung Corona, Kostenart 531800 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche zur Verfügung.

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Beratung

(Aufgrund des kausalen Zusammenhangs wurden der TOP 3.1. und TOP 3.1.1 zusammen beraten)

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Beschluss

Der Wirtschafts- u. Digitalisierungsausschuss nimmt den Änderungsantrag der CDU-Fraktion gem. §4 Geschäftsordnung zur Drucksache B/17/0608-01 zur Kenntnis

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