02.06.2021 - 3.1 Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 02.06.2021
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Charline Sikorski
Beratung
Frau Willing-Spielmann lobt die Verwaltung für die erfolgten Vorbereitungen. Der weitere kontinuierliche Ausbau von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren ist außerordentlich positiv zu werten. Sie weist daraufhin, dass bei Antragsstellung viel Arbeit in den Einrichtungen anfällt und betont, dass die geleistete Arbeit wertgeschätzt wird. Dem schließt sich Herr Krey an.
Der JHA fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Für die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen (KTE) zu Familienzentren (FZ) zum Kindergartenjahr (KJ) 2021/22 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) werden folgende Oberhausener Kindertageseinrichtungen benannt:
Städt. KTE Uhlandpark, Uhlandstraße 35, 46047 Oberhausen
Sozialraum 72 Oberhausen Ost
Kath. KTE St. Johannes Evangelist, Barbarastraße 14, 46047 Oberhausen
Sozialraum 73 Alstaden/Lirich
Ev. KTE Sterkrade, Weseler Str. 107, im Verbund mit der Ev. KTE Sterkrade, Zorndorfstr. 7a
Sozialraum 74 Sterkrade Mitte
Hierfür erhält die Stadt Oberhausen für das KJ 2021/22 beim Auftrag 310006010103 „nicht zertifizierte Familienzentren" unter der Kostenart 414101 „Zuwendungen vom Land - Familienzentren" eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 60.498,-- EUR.
Hierbei handelt es sich um Fördermittel für noch nicht zertifizierte Familienzentren gem. § 43 (KiBiz) n. F. Unter der Kostenart 531821 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche" sind für das Haushaltsjahr 2021 insgesamt 80.000,-- EUR veranschlagt.
Die Vorlage wird vom Jugendhilfeausschuss einstimmig beschlossen.
Beschluss
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Für die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen (KTE) zu Familienzentren (FZ) zum Kindergartenjahr (KJ) 2021/22 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) werden folgende Oberhausener Kindertageseinrichtungen benannt:
Städt. KTE Uhlandpark, Uhlandstraße 35, 46047 Oberhausen
Sozialraum 72 Oberhausen Ost
Kath. KTE St. Johannes Evangelist, Barbarastraße 14, 46047 Oberhausen
Sozialraum 73 Alstaden/Lirich
Ev. KTE Sterkrade, Weseler Str. 107, im Verbund mit der Ev. KTE Sterkrade, Zorndorfstr. 7a
Sozialraum 74 Sterkrade Mitte
Hierfür erhält die Stadt Oberhausen für das KJ 2021/22 beim Auftrag 310006010103 „nicht zertifizierte Familienzentren" unter der Kostenart 414101 „Zuwendungen vom Land - Familienzentren" eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 60.498,-- EUR.
Hierbei handelt es sich um Fördermittel für noch nicht zertifizierte Familienzentren gem. § 43 (KiBiz) n. F. Unter der Kostenart 531821 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche" sind für das Haushaltsjahr 2021 insgesamt 80.000,-- EUR veranschlagt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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118,6 kB
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