20.05.2021 - 1 Baustatische Sanierung einer Kalkschlammablager...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Flore dankt den Eigentümern, die sich ihrer Verantwortung für die Altlast offensichtlich bewusst sind.

Herrn Bandels Dank gilt auch der Verwaltung, die über Jahre immer wieder mit unterschiedlichen Eigentümern verhandelt hat.

Frau Dresen fragt nach, ob die Fällungen bis 2023 sukzessive erfolgen werden.

Herr Werntgen-Orman antwortet, dass mit Baumfällungen im Böschungsbereich begonnen wird, da die Böschung stabilisiert werden müsse. Danach werde der Baumbestand auf der Restfläche in einem gefällt. Da derzeit lediglich ca. 40 cm Bodenmaterial auf dem Kalkschlamm liegen, bestehen Probleme mit der Standfestigkeit der Bäume und dem Wasserangebot für die Wurzeln. Nach der Fällung werden zwei Meter Bodenmaterial aufgebracht, so dass von einer langfristigen Lösung auszugehen ist; weiterhin soll ein Wegesystem angelegt werden.

Herr Lütte möchte erfahren, wieso erst jetzt reagiert wird, obwohl die Situation bereits seit 2019 bekannt ist, und ob man den Kalkschlamm nicht besser abfahren könne.

Herr Werntgen-Orman erwidert, dass langfristige, eingehende Verhandlungen mit dem Kleingartenverein und den Eigentümern der umliegenden Häuser vorausgegangen waren. Die Bauordnung habe aber zwischenzeitlich sichernde Maßnahmen eingeleitet. Der Abbau von 450.000 m3 Kalkschlamm hätte 5-10 Jahre gedauert. Aus Sicht der Boden- und Wasserbehörde war eine schnelle Abwicklung für den Grundwasserschutz sinnvoller, nach jetzigem Kenntnisstand handelt es sich außerdem um eine dauerhafte Lösung.

Herr Rudi fragt nach, ob eine Gefahr für die öffentliche Wasserversorgung bestanden habe.

Herr Werntgen-Orman teilt mit, dass dies nicht der Fall war.

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Beschluss

Die Vorlage M/17/0546-01 wurde durch den Umweltausschuss zur Kenntnis genommen.

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