03.05.2021 - 16 Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung zur Sek...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz ruft zur gemeinsamen Beratung mit der Drucksachen-Nr. B/17/0590-01 den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN mit der Drucksachen-Nr. A/17/0622-01 sowie den gemeinsamen Änderungsantrag der CDU-Fraktion und FDP im Rat, Drucksachen-Nr. A/17/0647-01, auf.

Die Verwaltungsvorlage und der Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN wurden nach vollzogener Anhörung in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen im Schulausschuss ohne Votum vorberaten.

Frau Hausmann-Peters begründet den gemeinsamen Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der FDP im Rat. Sie signalisiert für die CDU-Fraktion Zustimmung zu der Alternative A und wirbt für eine Annahme des Änderungsantrags. Nach weiteren Wortbeiträgen von Frau Stadtv. Gödderz, Stadtv. Karacelik, Stadtv. Krey und Stadtv, Hoff lässt OB Schranz einzeln über die drei Textziffern der Verwaltungsvorlage abstimmen. Er beginnt mit der Abstimmung der Textziffer 1.) und dort über die Alternative A, fährt fort mit der Alternative B, lässt daraufhin über die Textziffer 2.) und schlussendlich bei der Textziffer 3.) zuerst über den gemeinsamen Änderungsantrag von CDU-Fraktion und der Gruppe FDP im Rat, danach über den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN und abschließend über die geänderte Textziffer 3.) der Verwaltungsvorlage abstimmen. Die Abstimmungsergebnisse sind bei den einzelnen TOP hinterlegt.

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - stimmt mit Mehrheit (12 Stimmen) gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, die Stimme der AfD-Fraktion, der Gruppe FDP im Rat und des Oberbürgermeisters (10 Stimmen) der Alternative A unter der Textziffer 1.) zu und fasst folgenden Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt:

 

1.) Alternative A:

 

Auf Basis der Erkenntnisse aus der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW wird mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 eine Gesamtschule (§ 17 SchulG NRW) in der Stadt Oberhausen errichtet.

Die Errichtung erfolgt sukzessive ab dem 01.08.2025, beginnend mit dem Jahrgang 5.

Die Gesamtschule wird unter dem Vorbehalt errichtet, dass die hierfür erforderliche Mindestanmeldezahl gemäß § 82 Abs. 1 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 7 Satz 1 in Verbindung mit § 78 Abs. 4 S. 2 SchulG NRW für das Schuljahr 2025/2026 erreicht wird (nach der derzeitigen Rechtslage). Das bedeutet, dass für den Jahrgang 5 der neuen Gesamtschule in Oberhausen mindestens 100 Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet Oberhausen angemeldet werden müssen.

 

Die Gesamtschule wird am Standort Knappenstraße 123, 46047 Oberhausen (ehemalige Hauptschule St. Michael in Alt-Oberhausen) errichtet.

 

Die neue Gesamtschule wird sechszügig, d.h. mit sechs Parallelklassen pro Jahrgang (von Klasse 5 bis 10) errichtet.

 

Die neue Gesamtschule wird zunächst unter dem Namen „Gesamtschule an der Knappenstraße" geführt. Die endgültige Namensgebung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Die neue Gesamtschule wird im gebundenen Ganztagbetrieb errichtet."

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - lehnt mit Mehrheit mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE GRÜNEN, der Stimme der LINKE.LISTE-Fraktion und der Gruppe BOB im Rat (12 Stimmen) die Alternative B unter der Textziffer 1.) ab.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - stimmt einstimmig der Textziffer 2 zu und fasst folgenden Beschluss:

 

2.) Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt zu prüfen, die derzeitig vierzügige Gesamtschule Weierheide (Schulnummer 193379, Egelsfurthstr. 66, 46149 Oberhausen) um zwei Züge auf eine dann sechszügig geführte Gesamtschule aufzustocken.

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - stimmt einstimmig der Textziffer 3 in der Fassung des modifizierten Änderungsantrags der Fraktion DIE GRÜNEN mit der Drucksachen-Nr. A/17/0622-01 zu und fasst folgenden Beschluss:

 

3.)  Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt, im Hinblick auf die Beschlussfassungen zu 1. und zu 2., die baulichen und finanziellen Detailplanungen zügig zu spezifizieren, um die Beschlüsse im erforderlichen Zeitraum zur Umsetzung zu bringen.

 

Dabei ist die Gebäudeplanung im Vorfeld mit den zuständigen politischen Gremien zu besprechen, bevor eine Auftragsvergabe zur Planung vergeben wird, um eine zeitgemäße Planung im Sinne pädagogischer Anliegen, nachhaltiger Bauweise (auch unter Prüfung von Photovoltaik, Regenwassernutzung, Dachbegrünung) etc. zu berücksichtigen.“

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=151038&selfaction=print