03.05.2021 - 13 Fahrtkostenübernahme für von Gewalt betroffene ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 03.05.2021
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Soziales
- Bearbeitung:
- Daniela Kolsek
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
OB Schranz ruft die Vorlage mit der Drucksachen-Nr. B/17/0554-01 zur gemeinsamen Beratung mit dem eingegangenen Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN, Drucksachen-Nr. A/17/0633-01, auf.
Im Anschluss an die Begründung von Frau Stadtv. Opitz und einen Wortbeitrag von Frau Stadtv. Stehr lässt OB Schranz zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN und danach über die so geänderte Verwaltungsvorlage abstimmen. Die Abstimmungsergebnisse sind bei den jeweiligen TOP hinterlegt.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden geänderten Beschluss:
"1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt einer Übernahme der Fahrtkosten in ein Frauenhaus für von Gewalt betroffene Frauen ab dem Jahr 2021 zu.
In diesem Rahmen soll dem Verein „Frauen helfen Frauen e.V." ein Budget von 2.000 Euro zur Verfügung gestellt werden, das jährlich nach den tatsächlich entstandenen Kosten abzurechnen ist.
2. Entsprechende Haushaltsmittel stehen unter dem Auftrag 350005010100/ Leistungsbeteiligung bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende - unter der Kostenart 523220/Erst. a. Gemeinden/GV-n. § 36 a SGB II (Unterbringung in auswärtigen Frauenhäusern) zur Verfügung."
