03.05.2021 - 16.1 Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN gemäß §...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16.1
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 03.05.2021
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Fraktion DIE GRÜNEN
- Bearbeitung:
- Stefanie Schadt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - stimmt einstimmig bei Enthaltung der Gruppe BOB im Rat dem modifizierten Änderungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN mit der Drucksachen-Nr. A/17/0622-01 zu und fasst folgenden Beschluss:
3.) Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt, im Hinblick auf die Beschlussfassungen zu 1. und zu 2., die baulichen und finanziellen Detailplanungen zügig zu spezifizieren, um die Beschlüsse im erforderlichen Zeitraum zur Umsetzung zu bringen.
Dabei ist die Gebäudeplanung im Vorfeld mit den zuständigen politischen Gremien zu besprechen, bevor eine Auftragsvergabe zur Planung vergeben wird, um eine zeitgemäße Planung im Sinne pädagogischer Anliegen, nachhaltiger Bauweise (auch unter Prüfung von Photovoltaik, Regenwassernutzung, Dachbegrünung) etc. zu berücksichtigen.“
