22.04.2021 - 4.2 Bebauungsplan Nr. 753 - Falkestraße -Aufstellun...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Für Herrn Koch stellt sich die Frage, inwieweit eine Bebauung dieser Grünfläche mit Mehrfamilienhäusern sinnvoll ist.

 

Herr Cordes weist darauf hin, dass dieses Vorhaben im Gestaltungsbeirat abgelehnt worden ist. Für Herrn Cordes ist es unverständlich, dass das Landschaftsschutzgebiet bis zum Wald ausgeweitet wird. Des Weiteren fragt Herr Cordes nach der Fällung von Bäumen an der Falkestraße.

 

Wenn eine Bebauung erfolgen soll, wünscht sich Frau Axt eine harmonische Umsetzung wie auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Außerdem sollen die ökologische Bauweise und die Standards eingehalten werden.

 

Herr Ingendoh kann sich die Nutzung dieses Grundstückes als Wohnfläche wie von Frau Axt ausgeführt vorstellen. Da ein Aufstellungsbeschluss vorliegt, kann die Planungsverwaltung jetzt mit einer ökologischen Planung unter der Berücksichtigung der vorhandenen Bäume und Sicherung der Grünflächen beginnen.

 

Herr Bezirksbürgermeister weist darauf hin, dass im Gestaltungsbeirat visualisiert vier Gebäude vorgesehen waren und jetzt nur drei Gebäude geplant sind.

 

Herr Ingendoh weist auf Nichtöffentlichkeit des Gestaltungsbeirates hin und bittet um Klarstellung, inwieweit Inhalte aus diesem Gremium mitgeteilt werden dürfen.

 

Zum Einwand von Herrn Ingendoh bestätigt Herr Güldenzopf, dass der Gestaltungsbeirat nicht öffentlich tagt, aber Inhalte daraus "am Ende des Tages" bei einer Umsetzung den Weg in die Öffentlichkeit finden. Letztendlich ist der Gestaltungsbeirat nicht hermetisch abgeschlossen. 

 

Herr Güldenzopf geht auf die Fragen und Hintergründe für die Aufstellung dieses Bebauungsplanes mit Bezug zum STEK 2020 ein. Herr Güldenzopf beschreibt den Prozess der Bebauung in diesem Bereich. Mit dem Bebauungsplan werden gewisse Standards und abstrakte Ziele rechtsverbindlich festgelegt. Die Fläche hat insgesamt eine Größe von 2,9 ha, wovon 0,5 ha für die Bebauung vorgesehen sind. Herr Güldenzopf erläutert die Planungsgrundlage, die mögliche weitere Vorgehensweise und geht auf den Vorschlag der Frau Axt zur Ausführung der Bebauung ein. Aufgrund der Diskussionen im Gestaltungsbeirat soll ein städtebauliches Konzept für drei Mehrfamilienhäuser erstellt werden.

 

Herr Mollerus geht auf die große Fläche des gewählten großen Planungsbereiches und die Sicherung der Waldbestände im nördlichen Teil ein. Bei dem vorhandenen Baumbestand werden die Kronenbereiche untersucht werden. Eine ökologische Bauweise erfolgt schon heute aufgrund der relativ vielen ökologischen Vorgaben aus den gesetzlichen Regelwerken.

 

Da in der Umgebung Satteldächer bei der Bebauung umgesetzt worden sind und bei dieser Maßnahme Flachdächer geplant werden, liegt hier für Frau Ast keine harmonische Bebauung vor. Eine Dachbegrünung ist hier für Frau Axt wegen des vielen vorhandenen Grüns nicht ganz so wichtig. Daher spricht sich Frau Axt für die Installation von Photovoltaik- und Solaranlagen anstatt einer Dachbegrünung aus. Außerdem fragt Frau Axt nach, inwieweit dort Eigentums- oder Mietwohnungsbau entsteht. Herr Mollerus ist zuversichtlich, dass mit dem Vorhabenträger eine gemeinsame Lösung für eine bestimmte Dachgestaltung gefunden wird.

 

Sollte hier Wohnungseigentum geschaffen werden, weist Herr Ingendoh auf die großen steuerrechtlichen Probleme für die Eigentümer und Eigentümerinnen bei der Installation von Photovoltaikanlagen hin. 

 

 

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Beschluss

Die Bezirksvertretung Sterkrade vollzieht die Anhörung.

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Anlagen zur Vorlage