22.04.2021 - 4.1 Bebauungsplan Nr. 134 B- Friedhofserweiterung e...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Auf die Frage des Herrn Cordes nach den zukünftigen rechtlichen Entwicklungsmöglichkeiten für dieses Grundstück teilt Herr Mollerus mit, dass zukünftig diese Fläche planungsrechtlich als Außenbereich nach § 35 BauGB behandelt wird. Herr Mollerus erläutert die rechtlichen Voraussetzungen des § 35 BauGB und weist darauf hin, dass dieses Grundstück keine Baufläche wird.

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Beschluss

Die Bezirksvertretung Sterkrade vollzieht die Anhörung.

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Anlagen zur Vorlage

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