22.03.2021 - 11 Belegung von zweckgebundenen U3-Plätzen mit Ü3-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 22.03.2021
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Andrea Termin
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt, dass Plätze, die einer Zweckbindung im Rahmen der U3-Investitionsprogramme unterliegen, vorrangig mit U3-Kindern zu belegen sind, ab dem Kindertageseinrichtungsjahr 2021/22 in begründeten Einzelfällen jedoch gem. § 55 Abs. 2 KiBiz Regelungen durch die örtliche Jugendhilfeplanung auch mit Ü-3 Kindern belegt werden können."
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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357,3 kB
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