22.03.2021 - 15.3 Antrag der GRÜNE Ratsfraktion gemäß § 4 der Ges...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Die Verwaltung wird beauftragt in der „Örtlichen Planung gem. §7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfahlen" die Gruppe der „Jungen Pflegebedürftigen" zu differenzieren, indem das Lebensalter besagter Zielgruppe in Zehnjahreschritten dargestellt wird."

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