16.03.2021 - 2.1 Tätigkeitsbericht der Stadt Oberhausen gemäß § ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Wiesel teilt ergänzend zum Tätigkeitsbericht mit, dass dieser aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe alle 2 Jahre der Aufsichtsbehörde vorgelegt wird. Es finden regelmäßig Regelüberprüfungen und Beratungen sowie anlassbezogene Prüfungen und Beratungen in Einrichtungen statt.

 

Herr Wrobel fragt nach, ob in Oberhausen ausreichend Pflegekräfte vorhanden sind, ob die Personalausstattung der WTG-Behörde (4,0 Vollzeitstellen) ausreichend und die Vergütung motivierend ist, ob die Prüfintervalle eingehalten werden und ob unangekündigte Regelprüfungen erfolgen.

Frau Wiesel erläutert hierzu, dass die Frage, ob ausreichend Pflegekräfte vorhanden sind, von Seiten der Aufsichtsbehörde nicht sicher und pauschal beantwortet werden kann. Durch die Aufsichtsbehörde wird jedoch bei der Regelüberprüfung untersucht, ob in den Einrichtungen ausreichend Personal vorhanden ist. Die Personalstruktur wird abgeglichen mit dem Personal, das nach Zahl und Qualifikation der Beschäftigten in Verträgen mit der Landespflegekasse vereinbart ist. Sollten Mängel in der personellen Ausstattung festgestellt werden, stehen der Heimaufsicht die abgestuften Maßnahmen Beratung, Anordnung, Belegungsstopp und als letztes Mittel die Betriebsuntersagung zur Verfügung.

Die Gesamtzahl des Personals der WTG-Behörde -verglichen mit anderen Heimaufsichten/ WTG-Behörden- ist als guter Durschnitt zu bewerten. Insbesondere die durchgängige und stabile Besetzung aller Stellen im Berichtszeitraum wirkte sich positiv auf die Erledigung der Aufgaben aus und dürfte ggfs. auch Anhaltspunkte für die Motivation der Beschäftigten bieten. Zudem wird die Gebührenerhebung unterstützend durch eine weitere Verwaltungskraft innerhalb des Fachbereichs erledigt. Eine Besonderheit ergibt sich bei der Heimaufsicht / WTG-Behörde Oberhausen dahingehend, dass paritätisch Verwaltungskräfte und Pflegefachkräfte beschäftigt sind. Dies ermöglicht eine durchgängige Begleitung der Prüfungen durch Pflegefachkräfte. Durch die teamorientierte Arbeitsweise im Sachgebiet können Spitzen ausgeglichen werden. So können etwa durch die konsequente Auswertung der Einhaltung der Regelprüfintervalle frühzeitig personelle Engpässe identifiziert und angemeldet werden, z.B.:  bei weiter steigenden Einrichtungszahlen.

Die Prüfintervalle variieren bei den unterschiedlichen Leistungsangeboten. Der Grundsatz ist jährlich, kann aber auch auf zwei (Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und Wohngemeinschaften) bzw. drei Jahre (Gasteinrichtungen, z.B.: Tagespflegeeinrichtungen) ausgedehnt werden. Dies wird zum einen anhand der Ergebnisse der letzten Regelprüfung entschieden, aber auch anhand der gesetzlichen Vorgabe, dass bei wesentlichen Mängeln (Anordnungen sind erfolgt) jährliche Prüfungen durchzuführen sind. Die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfintervalle wurden im Berichtszeitraum 2019/2020 eingehalten. Die Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (hier: Altenpflegeheime) wurden 2019 z.B. alle wiederkehrend geprüft. Bei Tagespflegeeinrichtungen wird die Ermessensvorschrift im gesetzlichen Rahmen regelhaft angewandt. Im Jahr 2020 ergab sich insgesamt eine um 28 % geringere Anzahl an wiederkehrenden Regelprüfungen aufgrund des pandemiebedingten und vom MAGS (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) angeordneten Aussetzens der Regelprüfungen zwischen März und Juni 2020.

Die Prüfungen erfolgen schon aufgrund der gesetzlichen Anforderung unangekündigt bei Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und Gasteinrichtungen. Bei Wohngemeinschaften kann die Prüfung unangekündigt erfolgen. Dies liegt im Ermessen der Behörde und hängt u.a. von der ständigen Präsenz von Beschäftigten und Bewohner*innen in den Leistungsangeboten ab.

Herr Motschull weist auf die schwierige Situation des letzten Jahres aufgrund der Corona Pandemie und den damit verbundenen zusätzlichen Aufgaben hin. So waren Frau Wiesel und Herr Howoritsch Kontaktpersonen für alle Einrichtungen in Oberhausen. Es war sowohl die sofortige Umsetzung der Richtlinien des MAGS sowie auch die Teilnahme an den Sitzungen des Krisenstabs und damit verbundene Wochenendarbeit erforderlich. Er bedankt sich ausdrücklich für die hervorragende Arbeit.

 

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Beschluss

Der Seniorenbeirat nimmt die Drucksache M/17/0284-01 zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage

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