15.03.2021 - 10 Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen...

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimme der LINKE.LISTE-Fraktion folgenden Beschluss:

 

"Weil es sich um einen Fall der äußersten Dringlichkeit handelt und ein Beschluss nicht aufgeschoben werden kann, fasst der Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 60(1) S.1 GO NRW an Stelle des Rates der Stadt Oberhausen in einer Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Rates unterliegt, Folgendes:

 

1. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Oberhausen beschließt die in der Anlage aufgeführten Angebotsprofile der Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen (KTE) und Kindertagespflege (KTP) im Stadtgebiet Oberhausen zum Kindergartenjahr (KJ) 2021/22 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) - unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen.

 

2. Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches wurde für das KJ 2021/22 mit den freien Trägern die Bereitstellung von zusätzlichen Plätzen in KTE ausgehandelt. Für die vereinbarten Platzüberschreitungen in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt übernimmt die Stadt Oberhausen den Trägeranteil mit 110 Prozent der für diese Plätze festgelegten Kindpauschalen.

 

3. Der Haupt-und Finanzausschuss der Stadt Oberhausen beschließt, dass insgesamt 248 Kindertagespflegepersonen im Stadtgebiet Oberhausen zum Kindergartenjahr (KJ) 2021/22 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) n. F. tätig sind.

 

4. Für die plusKITA-Förderung gemäß § 44 und § 45 KiBiz beschließt der Haupt- und Finanzausschuss die Fortsetzung des Beschlusses vom 17.02.2020 (Drucksache B/16/5423-01), in dem die Kriterien zur Verteilung der Landeszuschüsse und die Weiterleitung der Landesmittel an die Träger festgelegt wurden.

 

Die den freien Träger zu gewährenden Zuschüsse wurden bei der Haushaltsplanung 2021 beim Produkt 060101 - Kinderbetreuung, Auftrag 310006010101 - Betriebsführung, Kostenart: 531800 - Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche in Höhe 48.331.420 EUR berücksichtigt. Hierin enthalten sind die Zuwendungen für das Kindergartenjahr 2021/22 beim Auftrag 310106010104 „Tagespflege" unter der Kostenart 414200 „Zuwendungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden" in Höhe von 132.500,-- EUR, die unter der Kostenart 533128 „Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen" zu verausgaben sind.

Unter der Kostenart 533128 „Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen" sind für das Haushaltsjahr 2021 bislang insgesamt 10.427.810,-- EUR veranschlagt."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=149858&selfaction=print