09.03.2021 - 5.5 Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretun...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Grothe erläutert den Antrag für die SPD-Fraktion. Sie bittet die Verwaltung um ihren Bericht.

Herr Beigeordneter Motschull berichtet, dass aufgrund einer Beschwerde erstmals am 12.02.2019 eine Ortsbesichtigung auf dem o. g. Grundstück durchgeführt wurde. Dabei wurde festgestellt, dass sich dort ein baurechtlich nicht genehmigter Gartenbaubetrieb befand. In der Vergangenheit wurde auf dem Grundstück ein Taxiunternehmen einschließlich Kfz-Wartungshalle sowie ein Zwischenlager eines Versandhandels genehmigt. Diese Genehmigung beinhaltete eine Betriebszeit von 6.00 - 22.00 Uhr an den Werktagen.

Mit Schreiben vom 26.02.2019 wurde die verantwortliche Firma auf die formell illegale Nutzung hingewiesen.

Da es sich nach damaligem Kenntnisstand um eine an dieser Stelle planungsrechtlich grundsätzlich zulässige und damit nur formell illegale Nutzung handelte, wurde zunächst auf eine Nutzungsuntersagung verzichtet. Die Genehmigungsfähigkeit sollte durch den Bauherrn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens nachgewiesen werden.

Am 09.05.2019 teilte der Firmeninhaber mit, dass er beabsichtige, entsprechende Nutzungsänderungsanträge zu stellen und bat zur Vorbereitung dieser um Fristverlängerung. Diese wurde ihm gewährt. Am 30.07.2019 wurde von der Firma zunächst eine bauplanungsrechtliche Bauvoranfrage (Nutzungsänderung einer Lagerhalle für Versandartikel in eine Lagerhalle für Werkzeuge, Unterstellen von LKW, Büronutzung sowie ein Lagerplatz für Abfälle und Gartenbaumaterialien) gestellt. Diese wurde - unter Ausklammerung des Immissionsschutzes - mit Bescheid vom 20.10.2020 positiv beschieden.

Mit Datum vom 22.10.2020 sind erneut Nachbarbeschwerden, insbesondere wegen Lärmbelästigungen erhoben worden.

Am 14.12.2020 wurde von der Verwaltung eine Nutzungsuntersagungsverfügung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung und Androhung eines Zwangsgeldes erlassen. 

Gegen die ausgesprochene Nutzungsuntersagungsverfügung wurde durch die Firma eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben. Dieser Antrag wurde durch Beschluss vom 22.02.2021 abgelehnt.

Unabhängig von dem gerichtlichen Verfahren werden durch die hiesigen Außendienstmitarbeiter Überprüfungstermine vor Ort vorgenommen. Seit dem 18.02.2021 konnten bei den durchgeführten Ortsbesichtigungen keine Aktivitäten auf dem Grundstück mehr festgestellt werden. Sämtliche Baumaschinen und Muldencontainer waren abtransportiert und das Büro war geschlossen.

Der am 18.12.2020 gestellte Bauantrag befindet sich derzeit in der Prüfung. Es hat sich bei der Stadt ein Schallgutachter gemeldet, der mit der Erstellung des für den Bauantrag geforderten Lärmgutachtens beauftragt wurde.

Die Verwaltung wird zunächst die Erstellung und Einreichung des Lärmgutachtens abwarten. Sobald dieses Gutachten eingereicht wurde, wird es zwecks Prüfung an die Untere Umweltschutzbehörde - Immissionsschutz - (Fachbereich 2-2-20) mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet.

In der Zwischenzeit wird durch den Außendienst des Bereiches 5-3/Bauordnung die Einhaltung der Nutzungsuntersagung kontrolliert.

Herr Bezirksbürgermeister Krey bittet Herrn Beigeordneten Motschull, die Bezirksvertretung Osterfeld über das abschließende Ergebnis zu informieren.

 

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Beschluss

Die Bezirksvertretung Osterfeld nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

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