08.02.2021 - 6 OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM)hi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 08.02.2021
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Gülcan Bozcelik
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
OB Schranz teilt mit, dass aufgrund der Zustimmung zu TOP 5 insgesamt neun Vertreter in den Aufsichtsrat der OGM zu entsenden sind, wobei einer dieser Vertreter nach § 113 GO NRW entsandt werde. Er macht darauf aufmerksam, dass das Besetzungsverfahren gemäß § 50 Abs. 4 GO NRW in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) vorzunehmen sei. Die Besetzung nach § 50 Abs. 3 GO NRW erfolge durch einen einstimmigen Beschluss des Rates über einen einheitlichen Wahlvorschlag (§ 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW) oder, falls dieser nicht zustande komme, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 ff. GO NRW. Danach würden die Aufsichtsratsmandate auf die von den Fraktionen und Gruppen des Rates aufgestellten Listen, in denen die zur Wahl vorgeschlagenen Bewerber namentlich aufgeführt sind, nach dem Verhältnis der auf den einzelnen Listen abgegebenen Stimmen verteilt. Der Oberbürgermeister habe Stimmrecht.
Es liegen folgende Wahlvorschläge vor.
Die CDU-Fraktion schlägt Frau Stehr, Herrn Nakot und Herrn Dr. Dilly, die SPD-Fraktion Herrn Flore, Frau Wilts und Herrn Cordes, die Fraktion DIE GRÜNEN Herrn Gadde, die LINKE.LISTE-Fraktion Herrn Karacelik und die AfD-Fraktion Herrn Noldus und Herrn Kempkes vor. Weitere Vorschläge werden nicht eingereicht. Als Mitglied nach § 113 GO NRW schlägt die Verwaltung Herrn Jürgen Schmidt vor. Über den zuletzt genannten Vorschlag wird separat abgestimmt.
OB Schranz stellt fest, dass es sich bei den insgesamt zehn Wahlvorschlägen und acht zu besetzenden Mandaten nicht um einen einheitlichen Wahlvorschlag handelt, sodass die Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 ff. GO NRW vorzunehmen ist. Er lässt einzeln über die Vorschläge abstimmen und hält fest, dass auf den Wahlvorschlag der
CDU-Fraktion acht Stimmen
SPD-Fraktion sieben Stimmen
Fraktion DIE GRÜNEN drei Stimmen
AfD-Fraktion 1 Stimme
LINKE.LISTE-Fraktion zwei Stimmen entfallen.
Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) erhält die
CDU-Fraktion drei Sitze
SPD-Fraktion drei Sitze
Fraktion DIE GRÜNEN einen Sitz
AfD-Fraktion keinen Sitz
LINKE.LISTE-Fraktion einen Sitz.
Beschluss
"Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - entsendet auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt mit Wirksamwerden der Änderung des Gesellschaftsvertrages der OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH
Simone-Tatjana Stehr,
Werner Nakot,
Dr. Mark Dilly,
Manfred Flore,
Silke Wilts,
Hubert Cordes,
Andreas Gadde,
Yusuf Karacelik,
als Vertreter/innen in den Aufsichtsrat der OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH.
Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - entsendet einstimmig auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt mit Wirksamwerden der Änderung des Gesellschaftsvertrages der OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH
Herrn Jürgen Schmidt als Mitglied gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den Aufsichtsrat der OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH."
