08.02.2021 - 8 Bestellung von drei Ratsmitgliedern als Mitglie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz weist darauf hin, dass es um die Bestellung von drei ordentlichen und drei stellvertretenden Ratsmitgliedern für den 'Runden Tisch Prostitution' gehe.

Das Besetzungsverfahren finde für dieses freiwillig geschaffene Gremium in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) durch einen einstimmigen Beschluss des Rates über einen einheitlichen Wahlvorschlag (§ 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW) statt. Der Oberbürgermeister hat Stimmrecht.

 

Es liegen insgesamt drei Vorschläge von der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE GRÜNEN für eine ordentliche und stellvertretende Mitgliedschaft vor. Nachdem OB Schranz unwidersprochen festgestellt hat, dass es sich dabei um einen einheitlichen Wahlvorschlag handelt, lässt er über die Annahme des Vorschlags abstimmen.

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Beschluss

"Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt:

 

1. Der Haupt- und Finanzausschuss bestellt drei seiner Mitglieder als ordentliche Mitglieder des 'Runden Tisches Prostitution' sowie drei weitere seiner Mitglieder als persönliche Stellvertretungen dieser ordentlichen Mitglieder. Die Bestellung der ordentlichen und der stellvertretenden Mitglieder erfolgt in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen; der Oberbürgermeister hat hierbei Stimmrecht.

 

2. Der Haupt- und Finanzausschuss bestellt die folgenden ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des 'Runden Tisches Prostitution':

 

ordentliche Mitglieder   Stellvertreter/innen

 

Eugen Lenz    Karin Dubbert

Claudia Salwick   Dr. Silke Jacobs

Stefanie Opitz    Louisa Baumann"