08.02.2021 - 15 Genehmigung der vom Oberbürgermeister Daniel Sc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 08.02.2021
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Sonja Bongers am 06.01.2021 (Drucksachen-Nr. B/17/0281-01) gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und das Ratsmitglied Sonja Bongers gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW folgende Entscheidung:
Die Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 03-Schulträgeraufgaben für das Haushaltsjahr 2020 beim Auftrag 330003010100-Grundschulen, Kostenart 501900-Aufwendugen für sonstige Beschäftigte in Höhe von 736.200 EUR zu.
Deckungsvorschlag
Mehrerträge beim Auftrag 330003010100-Grundschulen, Kostenart 414100-Zuweisungen vom Land, in Höhe von 404.140 EUR und Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit über 332.060 EUR."
