08.02.2021 - 17.1 Bebauungsplan Nr. 618 - Kewerstraße / Ohrenfeld...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz teilt mit, dass der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss die Drucksache nach vollzogener Anhörung in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen einstimmig zustimmend vorberaten hat.

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt das Verfahrensgebiet des Bebauungsplans Nr. 618 - Kewerstraße / Ohrenfeld - gemäß dem Plan des Bereichs 5-1 / Stadtplanung vom 09.10.2019 in die Teilbereiche A und B aufzuteilen (siehe Punkt I.)

 

Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I,

S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728).

 

2. Der Haupt- und Finanzausschuss erklärt sich auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt in Kenntnis der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 618 - Kewerstraße / Ohrenfeld - Teilbereich A vom 14.12.2020 einverstanden und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründung.

 

Gesetzliche Grundlage: § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728)."

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