08.02.2021 - 16 Aufgabe der städtischen Sportanlage an der Solb...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz ruft die Drucksachen-Nr. B/17/0308-01/Aufgabe der städtischen Sportanlage an der Solbadstraße zur gemeinsamen Beratung mit dem Änderungsantrag der CDU- und SPD-Fraktion, die Drucksachen-Nr. A/17/0389-02, auf.

Stadtv. Nakot begründet den gemeinsamen Änderungsantrag der CDU- und SPD-Fraktion. Beig. Schmidt merkt an, dass in dem Änderungsantrag nun nicht mehr von der Aufgabe der Sportanlage an der Solbadstraße die Rede sei. Er habe die Diskussion so verstanden, dass dort aktuell keine sportlichen Aktivitäten mit Vereinen o. ä. mehr stattfinden sollten.

Wichtig wäre darum ein Hinweis, dass die Sportanlage aufgegeben wird und damit auch die Einstellung der Pflege der Anlage verbunden ist. Er bittet darum, dies im Protokoll festzuhalten.

Frau Stadtv. Bongers hält diese Klarstellung zwar für wichtig, möchte aber unbedingt vermeiden, dass zukünftige Planungen verhindert werden, weil man wieder etwas ändert.

OB Schranz macht daraufhin einen Formulierungsvorschlag und lässt anschließend über den geänderten Änderungsantrag abstimmen.

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt

 

a) die Aufgabe des Sportbetriebes der Sportanlage an der Solbadstraße

b) die Verwaltung zu beauftragen, die Sportanlage an der Solbadstraße mit Blick auf den gesamten Stadtteil Alstaden zu betrachten und eine Planung zur Integration des Geländes in das Quartier zu entwickeln

c) den Verbleib des Vereinshauses des Betriebssport-Kreisverbandes Oberhausen e. V. am heutigen Standort."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=148491&selfaction=print