27.01.2021 - 5 Modellmaßnahme Dachbegrünunghier: Aufnahme des ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Flore bemängelt die Vorlage. Er erbittet einem Bericht über alle aktuell geplanten bzw. bereits durchgeführten Maßnahmen und welche Fördermittel ggf. zur Verfügung stehen.

Herr Baum begrüßt Dachbegrünungen und schlägt wegen der Corona-Lage eine digitale Begehung des Daches vor. Es könne dafür der städtische Instagram-Kanal genutzt werden.

Die Vorteile von Dachbegrünungen in Ballungsgebieten müssen auch Privatpersonen verständlich gemacht werden, insofern sei das Muster-Dach ein guter Einstieg, so Herr Bandel.

Frau Dreßen fragt nach, wie Privatpersonen von der Möglichkeit der Gründachbegehung erfahren.

Herr Ingendoh möchte durch Förderungen die Akzeptanz erhöhen und die Fachbetriebe in den Prozess mit einbinden.

Herr Werntgen-Orman kündigt einen Bericht zu nächsten Sitzung an. Vorab: Oberhausen war die erste Stadt, die aus dem Klimafonds gefördert wurde. Es stehen für Dachbegrünungen diverse Fördertöpfe mit bis zu 100 % Förderung zur Verfügung. Bislang ist nicht geklärt, ob die Förderungen auch an Privatpersonen vergeben werden.

Herr Jehn kündigt an, bei jeder städtischen Baumaßnahme zu prüfen, ob ein Dach begrünt werden kann. Ein Potentialflächen-Kataster sei schon vorhanden.

Herr Schröer möchte wissen, ob durch eine Dachbegrünung eventuell Schäden an Gebäuden entstehen können.

Herr Werntgen-Orman antwortet, dass durch den Aufbau der Begrünung keine Schäden an Gebäuden entstehen können, wenn die Statik vorab geprüft worden ist. Durch eine Begrünung sei ein Dach wesentlich langlebiger, dichter und „dämmender“.

Herr Bandel bestätigt die Ausführungen anhand eigener Erfahrungen.

Herr Rudi fragt nach weiteren Fördermitteln und ob Unternehmen von größeren Neubauprojekten nicht angehalten werden können, die Dächer zu begrünen.

Herr Werntgen-Orman teilt dazu mit, dass bei Gewerbehallen die Statik lediglich für den Wetterschutz ausgelegt sei. Für Dachbegrünungen sind sehr hohe Investitionskosten notwendig. Weiterhin stellt sich die Frage, ob die Stadtverwaltung diesbezügliche Forderungen stellen soll, wenn sich ein Gewerbetreibender in Oberhausen ansiedeln möchte. Er verweist exemplarisch auf die Gründach-Satzung der Stadt Osnabrück. Die Satzung sei nicht zielführend, da zu viele Ausnahmen zugelassen werden.

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Beschluss

Die Vorlage M/17/0317-01 wurde durch den Umweltausschuss zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=148303&selfaction=print