21.01.2021 - 4.3 Bebauungsplan Nr. 659 - Dinnendahlstraße / Bron...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Cordes begrüßt die Bebauung des ehemaligen Sportplatzes, die aber schwierig sein soll und erkundigt sich nach der fachgerechten Durchführung.

 

Herr Mollerus geht kurz auf die Grundstückssituation und die Schwierigkeiten mit dem Baugrund ein. Der Vorhabenträger muss den Baugrund prüfen und entsprechende Nachweise vorlegen.

 

Im Zusammenhang mit der Wegeverbindung von der Goliathstraße kann Frau Bohnes in dem Auszug des Bebauungsplanes nur eine Treppenanlage und keine Rampenanlage erkennen, die aber nach dem Gleichstellungsgesetz barrierefrei sein muss.

 

Herr Mollerus kann die Frage nach der Treppenanlage nicht abschließend beantworten und wird die Antwort zur Niederschrift nachreichen.

 

Frau Axt weist auf die drei nachfolgenden Punkte kurz hin:

 

a) kein Ausschluss von Schottergärten in den Vorgärten

b) Terrassenbeläge sind sehr reglementiert

c) Wunsch nach der Einrichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge

 

Herr Mollerus geht kurz auf die Maßnahmen zur Gestaltung der Vorgärten ein. Der Katalog für die Terrassenbelege ist abschließend. Aus Kostengründen enthält der Katalog auch keinen Natursteinbelag, da diese Maßnahme von einem Vorhabenträger umgesetzt wird. Grundsätzlich sind Ladestationen für Elektrofahrzeuge bei dieser Maßnahme auf den privaten Grundstücken möglich, nicht aber im öffentlichen Raum.

 

Ergänzend fügt Herr Horvath hinzu, dass der Investor schon ein Bodengutachten zur Bodenqualität zum in 2019 veräußerten Objekt erhalten hat, dass mit viel Aufwand aufbereitet worden ist.

 

 

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Beschluss

Die Bezirksvertretung Sterkrade vollzieht die Anhörung.