14.12.2020 - 34 Umsetzung des Finanzierungsprogrammes "Gute Sch...

Beschluss:
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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen:

 

 

1. die überplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:

 

Investitionsnummer

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

330003010000108

GS 2020: Umbau Mensen GS

7839.00

Auszahlungen für Investitionsmaß-nahmen GS2020

268.975,00

 

 

2. die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:

 

Investitionsnummer

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

330003010001010

Umbau Mensen GS

7851.10

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen OGM

77.525,00

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Die Deckung der überplanmäßigen Mittelbereitstellung erfolgt über das Programm „Gute Schule 2020“. Hierdurch erfolgt eine vollständige Refinanzierung dieser Investitionsausgaben über Investitionskredite im Rahmen der Finanzierungstätigkeit. Die Kredite wurden bereits unter der Finanzposition 6927.01 (Einzahlung aus Krediten Gute Schule 2020) vereinnahmt.

 

Die außerplanmäßige Mittelbereitstellung führt zu einer Erhöhung des negativen Saldos aus laufender Investitionstätigkeit. Die unterjährige Kompensation wird im Rahmen der Investitionskonferenzen festgelegt."

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