14.12.2020 - 42 Einrichtung einer befristeter Teilzeit Planstel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

 

"Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt die Einrichtung von einer Teilzeit Stelle, befristet vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2022 im Bereich 2-6/Kommunales Integrationszentrum.

 

Deckungsvorschlag:

 

Die ab dem Haushaltsjahr 2021 zusätzlich einzuplanenden Personalkosten für die Einrichtung der Stelle im Bereich 2-6/KI werden durch das Landesprogramm „Guter Lebensabend NRW - Kultursensible Altenhilfe und Altenpflege für Seniorinnen und Senioren mit Einwanderungsgeschichte“ zu 80 v. H. gefördert (40.040 EUR).

 

Der verbleibende jährliche Eigenanteil von 10.010 EUR zzgl. eines projektbezogenen Fortbildungsetats von 1.375 EUR verschlechtern das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit.

 

Mittel für die Neueinrichtung der befristeten Teilzeitstelle stehen im Deckungsring Personal (D00000001) vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt zum Haushalt 2021 zur Verfügung."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=147056&selfaction=print