14.12.2020 - 41 Einrichtung 5 befristeter Planstellen im Rahmen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

 

"Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt die Einrichtung von drei Planstellen, befristet vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2022 im Bereich 2-6/Kommunales Integrationszentrum, sowie von 3,5 Planstellen, befristet vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021, davon zwei Stellen im Bereich 2-6/Kommunales Integrationszentrum sowie 1,5 Planstellen im Fachbereich 2-4-30/Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten.

 

Deckungsvorschlag:

 

Die ab dem Haushaltsjahr 2021 zusätzlich einzuplanenden Personalkosten für die Einrichtung der Stellen im Bereich 2-6/KI und Fachbereich 2-4-30 werden durch das Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement NRW" gefördert.

Der verbleibende jährliche Eigenanteil von 238.650,- € bzw. 291.600,- € verschlechtert das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit.

 

Mittel für die Neueinrichtung der befristeten Planstellen stehen im Deckungsring Personal (D00000001) vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt zum Haushalt 2021 zur Verfügung."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=147055&selfaction=print