14.12.2020 - 38 Einrichtung von 1,0 Planstelle in der Sachbearb...

Beschluss:
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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt zum 01.01.2021 die Einrichtung einer unbefristeten Planstelle (Entgeltgruppe 9c TVöD tg A 10 LBesG) in der Sachbearbeitung im Bereich 3-5/gemeinsame Einrichtung Jobcenter Oberhausen.

 

Deckungsvorschlag:

 

Die ab dem Haushaltsjahr 2021 zusätzlich einzuplanenden Personalkosten für die Einrichtung dieser Planstelle im Bereich 3-5/Jobcenter werden zu 84,8 % durch die Bundesagentur refinanziert.

Der verbleibende Eigenanteil von 15,2 % (max. rd. 13.260 EUR) verschlechtert das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=147053&selfaction=print