14.12.2020 - 39 Einrichtung einer befristeten Planstelle im Rah...

Beschluss:
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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt die Einrichtung von einer Stelle Projektkoordination „Familien-Navigator" in der Jugendhilfeplanung, Bereich 3-1/Kinder, Jugend und Familie, vorbehaltlich der Förderzusage im Rahmen des Projektes „kinderstark", befristet vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021.

 

Deckungsvorschlag:

 

Die ab dem Haushaltsjahr 2021 zusätzlich einzuplanenden Personalkosten für die Einrichtung der Stelle im Bereich 3-1/Kinder, Jugend und Familie werden durch das Landesprogramm „kinderstark - NRW schafft Chancen" gefördert (max. 80 v. H.).

 

Der verbleibende Eigenanteil in Abhängigkeit zur Fördersumme von mindestens 20% (17.360,- €) verschlechtert das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit.

 

Mittel für die Neueinrichtung der befristeten Stelle stehen im Deckungsring Personal (D00000001) vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt zum Haushalt 2021 zur Verfügung."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=147052&selfaction=print