14.12.2020 - 51.4 Bebauungsplan Nr. 733 - Am Förderturm / Alleest...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz weist darauf hin, dass die Anhörung in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen vollzogen wurde und der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss die Drucksache bei Enthaltung der Stimme der Gruppe BOB im Rat einstimmig zustimmend vorberaten habe.

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung des Mitglieds der Gruppe BOB im Rat folgenden Beschluss:

 

"Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt folgende Punkte:

 

1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach eingehender Abwägung

 

a) den Stellungnahmen zu IV.A 2 und 14 weitgehend stattzugeben;

b) der Stellungnahme zu IV.B 2 teilweise stattzugeben;

c) die Stellungnahmen zu IV.A 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 11, 12, IV. B 1, 4, 5, 6, 7 und 8 sowie das Ergebnis der Bürgerversammlung zu IV.A 15 insgesamt zur Kenntnis zu nehmen;

d) die Stellungnahme zu IV.B 3 weitgehend zur Kenntnis zu nehmen;

e) die Stellungnahmen zu IV.A 9 und 13 weitgehend zurückzuweisen.

 

Gesetzliche Grundlage:  § 3 Abs. 2, § 2 Abs. 3 und § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I, S. 1728).

 

2. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt ferner:

 

)          den Bebauungsplan Nr. 733 - Am Förderturm / Alleestraße - in der Fassung vom 02.08.2019 (mit Ergänzungen vom 23.07.2020) als Satzung;

 

Gesetzliche Grundlage: § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I, S. 1728), und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14.04.2020 (GV.NRW.2020, S. 218b, ber. S. 304a).

 

)          die dem Bebauungsplan Nr. 733 beigefügte Begründung (inkl. Umweltbericht) in der Fassung der Fortschreibung vom 23.07.2020 als Entscheidungsbegründung.

 

Gesetzliche Grundlage: § 9 Abs. 8 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I, S. 1728)."

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=147038&selfaction=print