14.12.2020 - 10 Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Mo., 14.12.2020
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Angelina Montemurro
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Stadtv. Prohl macht darauf aufmerksam, dass es den Gesamtabschluss zukünftig in dieser Form nicht mehr geben werde, da durch das Auslaufen des Stärkungspaktes Ende des Jahres die Berichterstattungen entfallen. Deshalb bitte die SPD-Fraktion zukünftig um einen kontinuierlichen, möglichst vierteljährlichen Controlling-Bericht.
1. Beig. und StK. Tsalastras weist darauf hin, dass mindestens zwei Mal pro Jahr regelmäßig verwaltungsintern Controlling-Berichte erstellt werden. Er empfiehlt, analog dem Vorgehen bei der Bezirksregierung den Jahresbericht als einen Controlling-Bericht zu werten. Ein weiterer würde dann noch erstellt, sodass insgesamt drei Controlling-Berichte zur Verfügung gestellt werden könnten. Nach seiner Auffassung bedarf es zu Beginn des Jahres 2021 noch keines Controlling-Berichtes, da der Jahresabschluss noch nicht feststehe.
OB Schranz hält fest, dass zu der vorgeschlagenen Vorgehensweise Einvernehmen erzielt werden kann.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2020 der Stadt Oberhausen gemäß § 116a GO NRW.
Der Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass auch mit den Jahresabschlüssen 2020 der vollkonsolidierungspflichtigen verselbständigten Aufgabenbereiche die Merkmale des § 116a GO NRW erfüllt werden."
