09.12.2020 - 14.2 Überörtliche Prüfung i.S. d. § 105 GO NRW der G...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Real ist erfreut über die im Bericht getroffene Feststellung hinsichtlich der Bauordnung. Obwohl in der Öffentlichkeit augenscheinlich ein anderer Eindruck besteht, werden hier überdurchschnittliche Leistungswerte und kurze Laufzeiten bescheinigt. Unerfreulich ist jedoch die Feststellung, dass die Stadt Oberhausen keine Kenntnis über den Zustand der Verkehrsflächen hat. Hier erwartet Herr Real, dass dieses Defizit beseitigt wird. In seiner Antwort zeigt Herr Motschull auf, dass die zuständige Fachverwaltung die festgestellten Defizite aufarbeiten wird.

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Beschluss

Beratungsergebnis:

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage