02.12.2020 - 5 Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)Bericht ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Datum:
- Mi., 02.12.2020
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Rechnungsprüfung
- Bearbeitung:
- Sabine Satzinger
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Frau Stadtv. Schmidt dankt der Rechnungsprüfung für den Bericht. Sie zitiert aus dem Bericht die wesentliche Aussage, dass der Gesamtabschluss ein entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt sowie der Gesamtlagebericht mit dem Gesamtabschluss im Einklang steht. Sie lobt, dass die Prüfung zu keinen Beanstandungen und somit zu einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geführt hat. Frau Stadtv. Schmidt wird somit dem Beschlussvorschlag in allen drei Punkten folgen.
Herr Stadtv. Brodrick dankt der Verwaltung für die Aufstellung und der Rechnungsprüfung für die Prüfung des Gesamtabschlusses ohne Beanstandungen. Auch er wird dem Beschlussvorschlag somit ohne Bedenken zustimmen. Ergänzend merkt er an, dass es sich hierbei um den letzten Bericht über die Prüfung eines Gesamtabschlusses handelt, da die Verwaltung künftig auf die Aufstellung von Gesamtabschlüssen verzichten wird, was mittlerweile gesetzlich bzw. haushaltsrechtlich ermöglicht wurde.
Den vorangegangenen Wortbeiträgen schließt sich auch Herr Stadtv. Markmann an und bestätigt ebenfalls seine Zustimmung zu dem Beschlussvorschlag.
Herr Stadtv. Lütte zitiert aus dem Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses (Seite 4) zur Equity-Konsolidierung, dass die Methode es erlaubt, bei Durchbrechung des Realisationsprinzips Gewinne aus Beteiligungen zu vereinnahmen, bevor sie realisiert sind. Hier sieht Herr Stadtv. Lütte einen Widerspruch zu Seite 4, Ziffer 3.1 „Gegenstand der Prüfung“. In diesem Passus heißt es, dass die örtliche Rechnungsprüfung den Gesamtabschluss im Rahmen des gesetzlichen Prüfauftrages auf die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen hat.
Herr Icking informiert darüber, dass Form und Inhalte des Berichtes durch die GPA NRW im Rahmen der überörtlichen Prüfung positiv bewertet wurden, so dass der Bereich Rechnungsprüfung von der bisherigen Berichtsform nicht abgewichen ist.
Nachdem Herr Stadtv. Lütte einwendet, dass seine Frage noch nicht hinreichend beantwortet worden ist, schlägt der Vorsitzende Herr Stadtv. Bischoff vor, das Thema im Nachgang zur Sitzung noch einmal aufzugreifen und das Ergebnis dem Protokoll beizufügen (siehe Anlage).
Abschließend stellt der Ausschussvorsitzende Herr Stadtv. Bischoff die Beschlussvorlage (Drucksache B/17/0136-01) zur Abstimmung.
Der Beschluss wird einstimmig wie folgt gefasst:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt den als Anlage beigefügten Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Oberhausen zum 31.12.2018 durch die örtliche Rechnungsprüfung und schließt sich dem dort formulierten Bestätigungsvermerk an. Aufgrund der durchgeführten Prüfung wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss leitet den oben genannten Prüfungsbericht über den Oberbürgermeister an den Rat der Stadt mit der Empfehlung weiter, den Gesamtabschluss zum 31.12.2018 festzustellen.
3. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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26,6 kB
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