23.11.2020 - 11 Zustimmung zur Leistung von außerplanmäßigen Au...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 23.11.2020
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst aufgrund der Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2020 anstelle des Rates der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:
"1. Weil vor der heutigen Haupt- und Finanzausschusssitzung, die auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt stattfindet, keine Sitzungen der am 16.11.2020 vom Rat gebildeten und besetzten Ausschüsse stattgefunden haben, war eine Vorberatung dieser Angelegenheit durch Ausschüsse nicht möglich. Auf eine Vorberatung durch Ausschüsse wird klarstellend ausdrücklich verzichtet.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 03-Schulträgeraufgaben für das Haushaltsjahr 2020 beim Auftrag 330003010100- Grundschulen, Kostenart 523100- Erstattungen an das Land, in Höhe von 473.436,63 EUR zu.
Deckungsvorschlag:
Mehrerträge beim Auftrag 330003010100-Grundschulen, Kostenart 448800- Erstattungen von übrigen Bereichen, in Höhe von 113.720 EUR sowie Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 359.720 EUR."
