24.11.2020 - 10.3 Verkehrssicherungspflicht bei SpielplätzenÄnder...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herrn Bezirksbürgermeister Krey bemängelt, dass die Baumaßnahme trotz telefonischer Absprache eines Ortstermins nach der Bezirksvertretungssitzung, begonnen wurde.

Frau Grothe erkundigt sich, warum so viele Spielgeräte entfernt werden müssen.

Herr Ralf Langnese hinterfragt warum die BZV im Vorfeld nicht mit eingebunden wurde? Herr Andreas Gadde  hinterfragt, ob die Maßnahmen unabdingbar gewesen sind und warum nicht neuen Spielgeräten gekauft wurden?

Herr Hermann Wischermann bittet um Auskunft warum die BZV nicht frühzeitig mit eingebunden wurde.

 

Frau Koal beantwortet die Fragen wie folgt:

Die Stadt Oberhausen ist Spielplatzbetreiber und muss die Neufassung der europaweit geltenden Normreihe DIN EN 1176 berücksichtigen und anwenden, um die Vorschriften- und das Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sicherzustellen.

In diesem Jahr ist der Bestandschutz für die Spielgeräte ausgelaufen, daraus hat sich ein unaufschiebbarer Handlungsbedarf ergeben.

Um den aktuellen sicherheitstechnischen Anforderungen gerecht zu werden muss die Stadt Oberhausen die Spielgeräte entweder mit Fallschutz nachrüsten oder zurückbauen.

Der Oberbürgermeister hat in der Sitzung des Verwaltungsvorstandes am 15. September 2020 der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung zur Umsetzung der Verkehrssicherheitspflicht auf den Spielflächen zugestimmt.

Die Fachverwaltung hat die OGM GmbH, die sich im Auftrag der Stadt Oberhausen um die Sicherheit und Pflege der öffentlichen Spielflächen kümmert, umgehend mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt.

Aktuell mussten auf dem Wappenplatz zwei Geräte zurück gebaut werden, da die Fläche nicht für den vorgegebenen Fallschutz ausreicht (jeweils 5,80 m im Durchmesser für einen Drehwirbel und für eine Wippe) bzw. der Fallschutz in das Wappen ragen würde. Ein zusätzliches Spielgerät (Fallschutz 3,80m im Durchmesser) wird hier eingebaut. Somit werden drei Spielgeräte neben dem Wappenplatz wieder eingebaut.

Die beiden Geräte die aktuell auf dem Wappenplatz nicht eingebaut werden können, werden auf dem Betriebshof eingelagert.

Im Vorfeld hat ein Austausch mit dem Stadtteilbüro Osterfeld stattgefunden. Der Wappenplatz soll im Rahmen des IHK frühestens ab 2023 eine Aufwertung erfahren. Die Fachverwaltung regt an, dass hierbei die Versorgung mit Spielgeräten in der Osterfelder Innenstadt mitbetrachtet werden sollte.

Zur weiteren Abstimmung lädt die Fachverwaltung Vertreter/innen der Bezirksvertretung Osterfeld,, der Werbegemeinschaft Osterfeld e.V., dem Osterfelder Bürgerring e.V., dem Stadtteilbüro ein. Bei dem Vorort Termin soll über die Aufwertung der Innenstadt durch weitere Spielpunkte/ Spielflächen beraten werden.

Sollte eine geeignete Fläche in der Osterfelder Innenstadt bestehen, könnten die demontierten Spielgeräte dort wieder eingebaut werden.

 

Die Bezirksvertretung  Osterfeld nimmt den Bericht zur Kenntnis

 

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Anlagen zur Vorlage

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