16.11.2020 - 28 KDN – Dachverband Kommunaler IT-Dienstleisterhi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz teilt mit, dass es für die Bestellung eines ordentlichen Vertreters in die Verbandsversammlung einen Vorschlag der Verwaltung sowie einen Vorschlag der AfD-Fraktion gebe. Die Verwaltung habe Herrn Jehn als ordentlichen Vertreter vorgeschlagen. Die AfD schlägt Herrn Noldus als ordentlichen Vertreter vor. 

Da es sich bei der Bestellung des ordentlichen Vertreters um eine Sachentscheidung, die im Beschlusswege in Anwendung des § 50 Abs. 1 GO NRW herbeizuführen ist, handelt lässt OB Schranz lässt zuerst über den Vorschlag der AfD-Fraktion und sodann über den Vorschlag der Verwaltung zu Punkt 1. abstimmen.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - lehnt mit großer Mehrheit mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE GRÜNEN, der Gruppen FDP und BOB im Rat sowie der Stimme des Stadtv. Horn den Vorschlag der AfD-Fraktion zur Bestellung eines ordentlichen Vertreters in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes KDN ab.

 

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

 

"1. Der Rat der Stadt bestellt mit sofortiger Wirkung :

Herrn Michael Jehn

als ordentliche/n Vertreter/in der Stadt in der Verbandsversammlung des Zweckverbands KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister.

Bei der Bestellung der beiden stellvertretenden Vertreter unter der lfd. Nr. 2 des Beschlussvorschlages ist gemäß § 50 Abs. 4 Satz 1 GO NRW das Besetzungsverfahren nach § 50 Abs. 3 GO NRW entsprechend anzuwenden, also durch einen einstimmigen Beschluss über einen einheitlichen Wahlvorschlag oder, falls dieser nicht zustande kommt, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

Die Verwaltung schlägt für die zwei stellvertretenden Vertreter in der Verbandsversammlung Herrn Güldenzopf und Herrn Willecke vor. Die AfD schlägt Herrn Mumm als Stellvertreter vor.

OB Schranz lässt zuerst über den Wahlvorschlag der der Verwaltung für den stellvertretenden Vertreter und sodann über den Vorschlag der AfD abstimmen.

Er stellt fest, dass für den Wahlvorschlag der Verwaltung mit den Stimmen der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN, der Gruppen FDP im Rat und BOB im Rat, der Stimme des Stadtv. Horn und des Oberbürgermeisters insgesamt 49 Stimmen abgegeben werden.

Auf den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion entfallen die vier Stimmen der Mitglieder der AfD-Fraktion.

Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) fällt das Besetzungsrecht an die Verwaltung."

 

Der Rat der Stadt wählt damit folgende stellvertretende Vertreter der Stadt in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes KDN:

 

Herrn Ralf Güldenzopf und

Herrn Thomas Willecke

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=145215&selfaction=print