16.11.2020 - 12 Bildung und Besetzung eines Wahlausschusses der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz berichtet, dass der Wahlleiter gesetzter Vorsitzender des Wahlausschusses sei. Wahlleiter ist grundsätzlich der Oberbürgermeister oder sein Vertreter (bisher ist das der Beig. Herr Motschull).

Hinzu gewählt werden gemäß § 2 Abs. 3 KWahlG minimal 4 und maximal 10 Beisitzer/innen

Im Hinblick auf das unterschiedliche Stimmrecht des Oberbürgermeisters schlägt OB Schranz eine Einzelabstimmung bei den drei Punkten des Beschlussvorschlages: Bildung/ Punkt 1 (mit OB), Ausschussgröße/Punkt 2 (ohne OB), Besetzung des Ausschusses/Punkt 3 (ohne OB) vor.

Da § 2 Abs. 3 KWahlG auf die entsprechende Anwendung der allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts verweist, erfolgt die Besetzung in Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW  durch einen einstimmigen Beschluss des Rates über einen einheitlicher Wahlvorschlag.

Nachdem OB Schranz festgehalten hat, dass es keine Wortmeldungen gibt, stellt er unwidersprochen fest, dass die Vorschläge als einheitlicher Wahlvorschlag gewertet werden können und lässt einzeln über die laufenden Nummern 1-3 der Drucksache abstimmen.

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - beschließt:

 

"Der Rat der Stadt bildet einen Wahlausschuss im Sinne des § 2 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes NRW für die Kommunalwahlen (Wahlen der Mitglieder des Rates der Stadt und der Bezirksvertretungen sowie der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters) 2025, für die Wahl von Mitgliedern gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 GO NRW zur Bildung des Integrationsrates in Oberhausen 2025 sowie für die Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr 2025.

 

Sofern und soweit im Verlauf der Wahlperiode 2020 bis 2025 den kommunalen Wahlausschüsse in Nordrhein- Westfalen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zusätzliche Aufgaben übertragen werden, ist dieser Wahlausschuss für das Gebiet der Stadt Oberhausen ebenfalls zuständig."

 

Der Rat der Stadt - ohne Beteiligung des Oberbürgermeisters - beschließt:

 

"Der Wahlausschuss hat zehn Beisitzerinnen und Beisitzer sowie zehn stellvertretende Beisitzerinnen und Beisitzer als persönliche Stellvertreter/innen."

 

Der Rat der Stadt - ohne Beteiligung des Oberbürgermeisters - wählt die folgenden Damen und Herrn zu Beisitzerinnen und Beisitzern sowie eine gleiche Anzahl von persönlichen Stellvertreterinnen und Stellvertretern für den Wahlausschuss im Sinne des § 2 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes NRW für die Kommunalwahlen (Wahlen der Mitglieder des Rates der Stadt und der Bezirksvertretungen sowie der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters) 2025, für die Wahl von Mitgliedern gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 GO NRW zur Bildung des Integrationsrates in Oberhausen 2025 sowie für die Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr 2025:

 

Beisitzer/in:         Stellvertreter/in:

 

1. Benter, Christian (Sprecher)  Nakot, Werner

2. Hausmann-Peters, Gundula  Schmidt, Georgis

3. Osmann, Denis  Wolter, Marita

4. Flore, Manfred (Sprecher)  Bongers, Sonja

5. Dr. Jacobs, Silke  Brodrick, Helmut

6. Wilts, Silke  Real, Ulrich

7. Baumann, Louisa  Gödderz, Sandra

8. Gadde, Andreas  Markmann, Carl

9. Noldus, Erich  Kempkes, Wolfgang

10. Marx, Petra  Kirsten, Hilde (Bgm)

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=145176&selfaction=print