07.10.2020 - 2.2 Projektvorstellung Anonyme Spurensicherung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Telli bedankt sich für die Vorlage. Er ist erstaunt darüber, dass es bisher keine anonyme Spurensicherung (ASS) in Oberhausen gegeben hat und wird daher unbedingt das Projekt unterstützen.

 

Frau Willing-Spielmann teilt mit, dass ihr bisher lediglich der Weiße Ring, die Krankenhäuser sowie die Polizei als Anlaufstellen bekannt sind. Sie fragt nach, wie die Sicherstellung von Beweisen im Vorfeld erfolgt und wie eine Anonymisierung gewährleistet werden kann. Ebenso fragt sie nach, wer die Kosten der Untersuchungen, etc. übernimmt, da die vom Land bereitgestellten Mittel eher gering sind.

 

Herr Runkler bittet um Mitteilung, wie sich eine Person gerichtsfest nachweisen lässt. Außerdem bittet er um Mitteilung, ob die psychosoziale Einbindung in das System bereits der Einwilligung der betroffenen Personen bedarf.

 

Frau Costecki erläutert hierzu, dass durch die Weiterbewilligung des Projektes iGOBSIS (intelligentes Gewaltopfer-Beweissicherungs- und Informationssystem), welches die Grundlage für ASS darstellt, das Projekt erfolgreich vorangetrieben werden konnte. Die Spuren werden durch die Ärzt*innen aufgenommen und für 10 Jahre in der Rechtsmedizin in Düsseldorf gelagert. Dadurch wird zum einen den betroffenen Personen Zeit gegeben, sich für oder gegen eine Anzeige zu entscheiden, und zum anderen ist gewährleistet, dass bei einer Anzeige die sichergestellten Spuren noch vorhanden sind.

Erste Entwürfe von Flyern werden an Arztpraxen und Apotheken als i.d.R. erste Anlaufstelle von Gewaltopfern gegeben, damit die Personen an die ASS verwiesen werden können.

Das EKO konnte für das Projekt gewonnen werden und setzt die Spurensicherung bereits um. Noch in diesem Monat finden Schulungen der dortigen Mediziner*innen statt. Die Frauenberatungsstelle ist bereits ebenfalls involviert. Nunmehr wird versucht, das Clemens Hospital einzubinden. Außerdem ist nunmehr Öffentlichkeitsarbeit erforderlich, um das Projekt bekannt zu machen.

 

Frau Dubbert fragt nach, warum keine Männer in der Vorlage benannt wurden, auch hier ist bekannt, dass diese ebenfalls Opfer von Gewalttaten werden. Weiterhin fragt sie nach einer Einschätzung, ob die Gewaltopfer tatsächlich den Weg zu ASS finden, da möglicherweise die Hemmschwelle ebenso hoch ist, wie bei dem Weg zur Polizei.

 

Frau Costecki erläutert hierzu, dass das Projekt erst einmal bekannt gemacht werden muss, damit es nach einer Tat automatisch in Erinnerung eines Gewaltopfers ist und angenommen wird. Dadurch hofft sie im ersten Schritt auf eine erhöhte Anzahl von Anzeigen und erst im zweiten Schritt auf eine erhöhte Anzahl von Verurteilungen. Laut Statistik haben in 2019 18 Frauen bei der Frauenberatungsstelle als Opfer von Gewalttaten Hilfe in Anspruch genommen, bei der Polizei sind jedoch nur 15 diesbezügliche Anzeigen eingegangen. Frau Costecki geht von einer immens hohen Dunkelziffer aus.

 

Herr Girrullis geht davon aus, dass das Projekt, selbst wenn sich die Summe der zur Anzeige gebrachten Gewalttaten nur geringfügig steigern sollte, in jedem Fall ein Gewinn für Opfer von Gewalttaten darstellt.

 

Herr Runkler fragt nach, ob die Sicherung der Spuren auch über Ärzt*innen erfolgen kann und ob die Telemedizin, die Fachärzt*innen befähigen könnte, flächendeckende und kompetente gerichtsfeste Dokumentationen und Spurensicherungen darzustellen, ggf. die Spurensicherung der Krankenhäuser ersetzen würde, was Frau Costecki dahingehend beantwortet, dass zum einen für Gewaltopfer der Gang in ein Krankenhaus niederschwelliger angesiedelt ist, da kein persönliches Verhältnis zwischen Arzt/Ärztin und Patientin besteht, wie etwa bei Hausärzten und zum anderen wird man nicht alle Arztpraxen für das Projekt gewinnen können, da das Projekt für Arztpraxen eine große Herausforderung darstellt. Gleichwohl sollen Facharztpraxen zusätzlich zum Krankenhaus für das Projekt gewonnen werden.

 

Frau Oberste-Kleinbeck bedankt sich für die Ausführungen.

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Beschluss

Der Sozialausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

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