14.09.2020 - 27 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Nichtbeteiligung des Stadtv. Axt folgenden Beschluss:

"Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 S. 5 GO NRW folgende durch Herrn Beig. Jehn in Vertretung des Oberbürgermeisters und dem Ratsmitglied Sonja Bongers am 14. / 15. Juli 2020 (Drucksache B/16/5824-01) gemäß § 60 Abs. 1 S. 4 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, trifft Herr Beigeordneter Michael Jehn, in Vertretung des Oberbürgermeister Daniel Schranz und das Ratsmitglied Sonja Bongers gem. § 60 Abs. 1, S.4 GO NRW folgende Entscheidung:

 

Für das ordentliche Mitglied im Wahlausschuss, Herrn Norbert Axt, wird als Nachfolgerin auf Vorschlag der Fraktion DIE GRÜNEN (vgl. § 50 Abs. 3 S. 7 GO NRW) Frau Sandra Gödderz benannt.“

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?TOLFDNR=144363&selfaction=print