14.09.2020 - 27 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 27
- Sitzung:
-
45. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 14.09.2020
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtkanzlei
- Bearbeitung:
- Cigdem Aksoy
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Nichtbeteiligung des Stadtv. Axt folgenden Beschluss:
"Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 S. 5 GO NRW folgende durch Herrn Beig. Jehn in Vertretung des Oberbürgermeisters und dem Ratsmitglied Sonja Bongers am 14. / 15. Juli 2020 (Drucksache B/16/5824-01) gemäß § 60 Abs. 1 S. 4 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, trifft Herr Beigeordneter Michael Jehn, in Vertretung des Oberbürgermeister Daniel Schranz und das Ratsmitglied Sonja Bongers gem. § 60 Abs. 1, S.4 GO NRW folgende Entscheidung:
Für das ordentliche Mitglied im Wahlausschuss, Herrn Norbert Axt, wird als Nachfolgerin auf Vorschlag der Fraktion DIE GRÜNEN (vgl. § 50 Abs. 3 S. 7 GO NRW) Frau Sandra Gödderz benannt.“
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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278,1 kB
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