09.09.2020 - 2.3 Organisatorische Maßnahmen im städtischen Kinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf Nachfrage von Herrn Müller erläutert Frau Scholz die Anzahl der neu einzurichtenden und die Verlängerung der zeitlich befristeten Stellen. Sie führt weiter aus, dass bei der aktuellen Haushaltslage ein Maximaleinsatz im Rahmen des KiBiz in städtischen Einrichtungen nicht möglich ist. Personalkosten werden durch Zuschüsse des Landes, der Kommune und Trägeranteilen finanziert. Für Personal in städtischen Einrichtungen sind daher neben dem kommunalen Zuschuss auch der Trägeranteil zu leisten.

 

Herr Kreuzfelder weist darauf hin, dass die KiBiz-Novelle bei den Trägern zu Mehrausgaben führt. Da der Trägeranteil durch die Kommune nur bis zum 31.12.2020 bezuschusst wird, besteht für die Zukunft keine Planungssicherheit.

 

Herr Schmidt entgegnet hierauf, dass diesbezüglich Gespräche mit den Trägern geführt werden. Hinsichtlich einer einvernehmlichen Regelung sei er zuversichtlich.

 

Auch Herr Lösken weist auf die fehlende Planungssicherheit hin. Er sieht zudem einen großen Fachkräftebedarf, der auch bestehende Einrichtungen gefährden könne.

 

Auf die Nachfrage von Frau Minor, ob eine zusätzliche Förderung der freien Träger auch bei den Haushaltsplanungen für das kommende Jahr berücksichtigt werde, antwortet Herr Schmidt, dass die Haushaltsberatungen im November 2020 beginnen werden. Daher werde eine Lösung bis Oktober 2020 angestrebt. Auf den Fachkräftebedarf eingehend berichtet er, dass die Ausbildungskapazitäten deutlich ausgeweitet wurden. Dennoch sei die Situation schwierig. Es sei aber nicht im Interesse der Kommune, nur die Stellen der eigenen Einrichtungen zu besetzen. Es werden auch die Interessen der freien Träger berücksichtigt.

 

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Beschluss

Sodann stimmt der Jugendhilfeausschuss einstimmig positiv der Vorlage zu.

 

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