22.06.2020 - 37 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur ...

Beschluss:
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

"Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW folgende von Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz und dem Ratsmitglied Sonja Bongers am 02.04.2020 (Drucksache B/16/5610-01) gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

„Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister und das Ratsmitglied Bongers gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW folgende Entscheidung:

die Stadt Oberhausen setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

- Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 KiBiz,

 

- Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 22, 22a, und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 13 ff KiBiz,

 

- Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)

 

im und für den Zeitraum vom 01. bis 30. April 2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.

 

Ferner wird von der Erhebung des Abschlags auf die Verpflegungsentgelte für den Monat April 2020 abgesehen. Es bleibt allerdings bei der taggenauen Abrechnung zum Ende des Kindergartenjahres, so dass für Kinder, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen, ggf. eine Nachzahlung fällig wird.

 

Durch die Aussetzung der Erhebung der Elternbeiträge für den Monat April 2020 entstehen im Haushaltsjahr 2020 voraussichtlich Mindererträge in Höhe von 747.372 EUR unter dem Auftrag: 310006010190-Kindergärten, Kostenart: 432100-Benutzergebühren und ähnliche Entgelte sowie in Höhe von 114.080 EUR unter dem Auftrag:330003010100-Grundschulen, Kostenart 432100-Benutzergebühren und ähnliche Entgelte.

 

Deckungsvorschlag:

 

Das Land NRW hat angekündigt, den mit der Aussetzung der Beitragserhebung für April 2020 einhergehenden Ertragsausfall zu 50% zu übernehmen. Damit wären rd. 430.700 EUR  vom Beitragsausfall im Monat April 2020 durch die Erstattung des Landes gedeckt.

 

Die Einnahmeausfälle bei den Elternbeiträgen für die Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen in Höhe von ca. 26.550,-- EUR werden durch Minderausgaben bei der Kostenart 543188 FL Beschaffungswesen, Auftrag 310006010190- Kindergärten vollständig gedeckt. Während der Schließungszeit wird in den städtischen Kindertageseinrichtungen in der Notbetreuung keine Mittagsverpflegung angeboten, so dass für den Monat April 2020 keine Cateringkosten abgerechnet werden."